Tipps zum Werterhalt Ihrer Immobilie - Letzte Frist für alte Heizungen
Immobilienbesitzer sollten rechtzeitig an Renovierung und Instandhaltung denken. Denn regelmäßiges Renovieren steigert nicht nur den Wohlfühlfaktor in den eigenen vier Wänden. Auch der finanzielle Wert der Immobilie am Markt wird positiv beeinflusst.
Faustformel: Gepflegte Eigenheime haben am Markt einen um fünf bis zehn Prozent zusätzlich höheren Wert auf das eingesetzte Kapital. Heißt: Ein Haus im Wert von 200.000 Euro, das mit 30.000 Euro modernisiert wird, kann letztlich zu einem Marktwert von etwa 250.000 Euro führen.
Auch beim Instandhalten gilt: Wer früh plant und regelmäßig spart, schützt sich und sein Konto vor plötzlichen Investitionen, um morsche Dachbalken oder kaputte Heizungen kurzfristig auszutauschen. Dringend notwendig für jeden Immobilienbesitzer ist daher eine Renovierungsrücklage. Sie sollte monatlich in Höhe von 0,50 bis 1 Euro je Quadratmeter Wohnfläche angespart werden.
Wer beispielsweise einen Bausparvertrag mit 100 Euro im Monat bespart, der kann bereits nach 8 Jahren über eine Bausparsumme von 24.000 Euro verfügen. "Mit einem Bausparvertrag lässt sich fast alles, was an einem Gebäude um- oder ausgebaut werden kann, finanzieren - ob es sich um den Ausbau des Dachgeschosses, die Modernisierung des Bades oder die Sanierung der Heizungsanlage handelt", so Dr. Gerhard Creutz, Vorstandssprecher der Allianz Dresdner Bauspar AG.
Die wichtigste Modernisierungsmaßnahme in deutschen Haushalten dürfte auch in diesem Jahr die Heizungserneuerung sein. Grund: Ab dem 1. November 2004 müssen alle Heizungen in Deutschland die niedrigen Grenzwerte für Abgasverluste nach der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BimSchV) einhalten. Laut Statistik des Schornsteinfeger-Handwerks sind rund 650.000 veraltete Heizkessel von dieser Vorschrift betroffen, wobei voraussichtlich die Mehrzahl von ihnen durch neu Heizanlagen ersetzt werden muss.
Für Techniker: Heizungen mit einer Leistung bis 25 Kilowatt (kW) dürfen dann höchstens elf Prozent Abgasverlust aufweisen. Für Kessel zwischen 25 und 50 kW gelten zehn Prozent als Obergrenze, bei größeren Anlagen sind es neun Prozent.