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Fördermittel


Der Staat und Ihr Arbeitgeber unterstützen Sie bei Ihrer Baufinanzierung. Bis zur Zuteilung des Bausparvertrages (Sparphase) können Sie Vermögenswirksame Leistungen (VL), Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten.
Wohnungsbauprämie (WOP): 8,8 % der eigenen Sparleistungen (1)

  ledig verheiratet
prämienbegünstigter Höchstbetrag 512,00 EUR 1.024,00 EUR
Einkommens-
grenze (1)
25.600,00 EUR 51.200,00 EUR
maximale
jährliche WOP
45,06 EUR 90,11 EUR



Arbeitnehmer-Sparzulage (ASZ): 9,0 % auf Vermögenswirksame Leistungen (VL) auf einen Bausparvertrag (1)

  1 Arbeitnehmer 2 Arbeitnehmer
zulagebegünstigter Höchstbetrag 470,00 EUR 940,00 EUR
Einkommens-
grenze (1)
17.900,00 EUR 35.800,00 EUR
maximale
jährliche ASZ
43,00 EUR 86,00 EUR

(1) Als Einkommensgrenze ist das zu versteuernde Jahreseinkommen angesetzt. Aufgrund von Freibeträgen (z.B. Vorsorgepauschale, Kinderfreibetrag) kann das Bruttoeinkommen weitaus höher liegen. Eine detaillierte Tabelle finden Sie unter Service im rechten Bereich.

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