8,8 Prozent Wohnungsbauprämie erhalten Sie auf Ihre jährlichen Bausparbeiträge bis zu einer Höhe von 512 EUR (als Alleinstehender). Für Verheiratete werden Einzahlungen bis maximal 1.024 EUR im Jahr gefördert. Diese Förderung erhalten Sie nur dann, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 25.600 EUR im Jahr (Verheiratete: 51.200 EUR) beträgt.
Auch eine Arbeitnehmersparzulage auf Ihre Bausparbeiträge ist möglich, wenn Sie die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) Ihres Arbeitgebers auf Ihren Bausparvertrag einzahlen lassen. Dies wird mit 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage gefördert. Voraussetzung: Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt maximal 17.900 EUR (bei Alleinstehenden) bzw. 35.800 EUR (bei Verheirateten). Bis zu 470 EUR können Sie als Alleinstehender so staatlich gefördert nutzen. Wenn auch Ihr Ehepartner Arbeitnehmer ist, werden bis zu 940 EUR gefördert. Ihre VL und die Sparzulage können Sie ebenso zur Tilgung Ihres Bauspardarlehens einsetzen.