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Über Ihr Bausparguthaben können Sie natürlich frei verfügen. Für die staatliche Förderung gilt dies jedoch erst nach Ende der staatlichen 7-jährigen Bindungsfrist. Beim Bauspardarlehen ist zu beachten: Die Verwendung der Gelder muss mit Bauen und Wohnen zu tun haben - die korrekte Bezeichnung dafür lautet "wohnwirtschaftliche Verwendung". Betrachtet man es einmal genauer, fallen darunter mehr Einsatzmöglichkeiten als man denkt. Hier finden Sie alle Verwendungsmöglichkeiten auf einen Blick.
> ABC der wohnwirtschaftlichen Verwendung
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Nein, auch Selbstständige können vom Bausparen und der Wohnungsbauprämie profitieren. Allerdings haben nur Arbeitnehmer Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage.
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Der Abschluss eines Bausparvertrages ist bei der Allianz Dresdner Bauspar AG auch für clevere Jugendliche möglich, denn bereits ab 16 Jahren gibt es Prämien vom Staat. Alles, was Jugendliche unter 18 Jahren dazu brauchen, ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten und deren Legitimation auf dem Bausparantrag.
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Ja, denn wenn außer der Rente kein zusätzliches Einkommen vorhanden ist, haben Rentner häufig Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.
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Nein, natürlich nicht. Das Guthaben ist jederzeit frei zu verwenden. Ausnahme: Sie genießen die staatliche Förderung. In diesem Fall müssen Sie zunächst die Bindungsfrist von 7 Jahren einhalten: Wenn Sie bei Zuteilung vor Ablauf der Bindungsfrist Ihr Guthaben auszahlen lassen, müssen Sie eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen. Auch für den Anspruch auf Wohnungsbauprämie ist die Einhaltung der Bindungsfrist Bedingung. Bei Auszahlung des Bausparguthabens nach Ablauf der Bindungsfrist steht Ihnen Ihr Geld frei zur Verfügung. Bauspardarlehen werden allerdings nur für eine wohnwirtschaftliche Verwendung gewährt.
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Vermögenswirksame Leistungen sind zum Bausparen sogar besonders gut geeignet. In der Regel werden die vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber ganz oder teilweise übernommen - das heißt: Der Arbeitgeber hilft Ihnen beim Sparen. Bis zu 470 EUR können so jährlich noch einmal dazukommen. Aber damit nicht genug, denn Vater Staat legt noch eins drauf. 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage gibt es zusätzlich jährlich auf Ihre vermögenswirksamen Leistungen, wenn Sie innerhalb der Einkommensgrenzen liegen.
> Tarifvertragliche vermögenswirksame Leistungen (VL)nach Branchen (PDF)
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Als Arbeitnehmer erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber je nach Tarif- bzw. Arbeitsvertrag monatlich vermögenswirksame Leistungen in einer bestimmten Höhe. Wer diese Sparleistungen auf einem Bausparkonto anlegt, wird zusätzlich vom Staat belohnt: Abhängig vom zu versteuernden Jahreseinkommen bekommen Sie 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage.
Nicht alle Arbeitgeber bezahlen die vL in voller Höhe von monatlich 40 EUR. Zahlt Ihr Arbeitgeber nur einen Teilbetrag, besteht jedoch die Möglichkeit, die Differenz zum vollen Betrag aus der eigenen Tasche aufzufüllen. Ihr Arbeitgeber zieht die Differenz aus dem Lohn/Gehalt einfach ab und überweist sie zusammen mit der vL auf Ihren Bausparvertrag. So sichern Sie sich den höchstmöglichen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage.
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Ihr Arbeitgeber kann den Betrag monatlich auf Ihr Bausparkonto bei der Allianz Dresdner Bauspar AG überweisen oder uns eine jederzeit widerrufbare Einzugsermächtigung erteilen.
> VL-Antrag downloaden
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Bausparen ist die einzige vermögensbildende Anlage, die sogar doppelt vom Staat gefördert wird:
Erstens mit der 9 prozentigen Arbeitnehmersparzulage auf vermögenswirksame Leistungen bis zu einem Betrag von 470 EUR im Jahr. Zweitens mit 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie auf eigene Einzahlungen. Maximal bis 45,06 EUR gibt es im Jahr für Ledige bzw. 90,11 EUR für Verheiratete vom Staat dazu. Prämienberechtigt sind übrigens bereits Jugendliche ab 16 Jahren.
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Arbeitnehmersparzulage erhält, wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 17.900 EUR (35.800 EUR für Verheiratete) hat. Wohnungsbauprämie erhält, wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 25.600 EUR (51.200 EUR für Verheiratete) hat.
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Die Unterlagen zur Beantragung der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie erhalten Sie zusammen mit Ihrem Kontoauszug am Anfang des Kalenderjahres.
Die Arbeitnehmersparzulage wird bei Einhaltung der Einkommensgrenzen zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung - Antrag auf Arbeitnehmersparzulage - beim Finanzamt beantragt. Sie fügen die von uns versandte "Anlage VL" bei. Falls Ihr Einkommen die Grenzen der Arbeitnehmersparzulage überschreitet, jedoch innerhalb der Grenzen für die Wohnungsbauprämie liegt, haben Sie die Möglichkeit, Ihre VL als eigene Einzahlungen für die Gewährung der Wohnungsbauprämie geltend zu machen. Dazu kreuzen Sie im Wohnungsbauprämien-Antrag den Punkt 3 an.
Die Beantragung der Wohnungsbauprämie übernehmen wir für Sie, dazu senden Sie uns den vervollständigten und unterschriebenen Wohnungsbauprämienantrag zurück oder geben ihn bei Ihrem Berater ab.
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Die Arbeitnehmersparzulage wird vom Finanzamt in der Regel nach Ablauf der 7-jährigen Bindefrist oder bei Zuteilung des Bausparvertrages und wohnwirtschaftlicher Verwendung auf Ihr Bausparkonto überwiesen. Ob Ihnen die Prämie gewährt wird, erfahren Sie durch Ihrem Steuerbescheid.
Die Wohnungsbauprämie wird durch die Allianz Dresdner Bauspar AG für Sie ermittelt, in Ihrem Konto gesondert vermerkt und in der Regel nach Ablauf der 7-jährigen Bindefrist oder bei Zuteilung des Bausparvertrages Ihrem Bausparkonto gutgeschrieben. Der jeweilige Stand ist in Ihrem Kontoauszug unter Ziffer 7 vermerkt.
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Ja, liegen Sie innerhalb der Einkommensgrenzen, können Sie die Vorzüge der Wohnungsbauprämie genießen.
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Ja, Jugendliche können ab dem 16. Lebensjahr Wohnungsbauprämie beantragen. Unabhängig vom Alter können alle Jugendlichen ab Arbeitsbeginn (Ausbildung) die Arbeitnehmersparzulage kassieren. Natürlich gelten für beide Prämien auch hier die Einkommensgrenzen.
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Auch ohne Abgabe einer Steuererklärung wird die Arbeitnehmersparzulage über das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt beantragt. Sie nutzen hierzu das Formular "Einkommensteuererklärung - Antrag auf Arbeitnehmersparzulage" und geben dieses zusammen mit Ihrer Anlage VL beim Finanzamt ab.
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Der Abschluss einer Risikolebensversicherung für die Darlehensphase ist nicht obligatorisch. Falls Sie jedoch eine Risikolebensversicherung wünschen, werden wir Ihnen diese selbstverständlich vermitteln.
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Die Darlehenszinsen bleiben über die gesamte Laufzeit konstant auf niedrigem Niveau. Dies hat den Vorteil, dass die Raten von Zinserhöhungen unbeeinflusst bleiben (Zinssicherheit) und von Anfang an exakt zu kalkulieren sind.
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Die Verzinsung der Zahlungen erfolgt taggenau, d. h., sobald Ihre Zahlungen auf Ihrem Bausparkonto eingegangen sind.
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Grundsätzlich ja, denn der Termin für die Zuteilung hängt maßgeblich davon ab, wie groß die angesparte Summe ist.
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An den Bewertungsstichtagen wird die Bewertungszahl festgelegt, die für die Zuteilung Ihres Bausparvertrages wichtig ist. Bewertungsstichtage gibt es in der Regel viermal im Jahr.
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Kein Problem - Sie lassen Ihren Bausparvertrag ruhen, bis sich die finanzielle Situation entspannt hat.
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Für Arbeitnehmersparzulagen und Wohnungsbauprämien gilt eine staatliche Bindungsfrist auf den Bausparvertrag von 7 Jahren. Verfügen Sie innerhalb dieser Frist durch Kündigung über Ihr Bausparguthaben, verfällt der Anspruch auf die Prämien. Für eine Zuteilung innerhalb dieser Frist ist es erforderlich, dass Sie eine wohnwirtschaftliche Verwendung des Bausparguthabens nachweisen. Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie über Ihr Sparguthaben frei verfügen.
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Ihren Kontoauszug erhalten Sie automatisch zu Beginn eines jeden Kalenderjahres.
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Von allen gutgeschriebenen Guthabenzinsen und Bonuserträgen sind grundsätzlich 30 % als Zinsabschlagsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag für Rechnung des Bausparers an das Finanzamt abzuführen. Liegt uns aber rechtzeitig ein wirksamer Freistellungsauftrag vor, so werden während der Gültigkeitsdauer des Auftrages auf dem betreffenden Bausparkonto die Zinsen und Bonuserträge bis zur Höhe des Freistellungsauftrages freigestellt.
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