Fragen an die Gemeinde
- Existiert ein gültiger Bebauungsplan für den Bauplatz?
- Bis wann muss bzw. kann mit dem Bau begonnen werden?
- Wie hoch sind die Kosten für den Bauplatz,
die Erschließungskosten,
die Anliegerbeiträge?
- Befinden sich feuergefährliche, lärmträchtige oder
geruchsbelästigende Einrichtungen, Betriebe in der Nähe?
- Liegt ein Bodengutachten vor?
- Liegt das Grundstück an einem Hang?
- Handelt es sich um einen aufgeschütteten Hang (Steinbruch oder
Müllkippe!?)
- Wer waren die (Vor-)Vorbesitzer?
Vorsicht bei Industrieunternehmen!
- Welche Art von Baugebiet liegt vor?
(Reines Wohngebiet, Mischgebiet etc.)
- Sind im Bebauungsplan gestalterische Vorschriften festgehalten?
- Erzwingen die Grundstücksgegebenheiten besondere bauliche Maßnahmen
(z.B. Stützmauern)?
- Besteht ein Vorkaufsrecht der Gemeinde nach dem Bebauungsgesetz?
- Ist das Grundbuch bereits angelegt?
- Welche Anschlüsse bestehen bereits oder müssen noch in das
Grundstück eingebracht werden?
- Abwasser
- Wasseranschluss
- Stromversorgung
- Gasversorgung
- Telefon
- Kabel
- Besteht ein Erbbaurecht?
- Werden Schnellstraßen in der Nähe gebaut oder sind geplant?
- Sind Lärmschutzmaßnahmen wie Mauern oder Wälle notwendig?
- Welche Dachform und Dachneigung sind vorgeschrieben?
- Kann eine zweite Wohnung im Keller oder Dachgeschoss gebaut werden?
- Wie hoch darf das Haus maximal sein
(Firsthöhe und Traufhöhe)?
- Können Nachbarhäuser später Ihre Aussicht verdecken
und die Sonneneinstrahlung beeinträchtigen?
- Welche Grenzabstände sind einzuhalten?
- Welche Firstrichtung ist vorgeschrieben?
- Müssen bestimmte Behörden Ihre Zustimmung zum Bauvorhaben
geben?
Fragen an die Verkäufer des Bauplatzes
- Wer verkauft den Bauplatz, eventuell in wessen Vollmacht?
- Wer ist als Eigentümer im Grundbuch eingetragen?
- Welche Grundschulden sind in Abteilung III und welche Dienstbarkeiten
in Abteilung II des Grundbuches eingetragen?
- Haben Sie eine Garantie des Verkäufers, dass das Erdreich frei von
Verunreinigungen und Verseuchungen ist?
- Hat der Verkäufer noch Kredite auf das Grundstück aufgenommen, die
nicht grundbuchmäßig für den Kreditgeber gesichert wurden?
- Nehmen Sie wegen eventueller Baulasten Einsicht in das Baulasten-Verzeichnis (bei Baurechtsbehörde oder dem Landratsamt)
- Welche Kosten werden für einen eventuell eingeschalteten Makler fällig?