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Grundstückskauf leicht gemacht


Erst das Grundstück, dann der Bau. Ihr Hausbau kann noch so gut geplant sein, ohne ein Grundstück wird das Eigenheim ein "Luftschloss" bleiben. Manchmal scheitert der Bau daran, dass auf dem vorgesehenen Grundstück gar nicht gebaut werden darf. Man sollte also nicht einfach ein Stück Land kaufen und hoffen, dass alles gut geht. Genaue Information ist notwendig, denn das Grundstück trägt in der Regel für ein Leben lang das zukünftige Eigenheim.

Fragen an die Gemeinde

  • Existiert ein gültiger Bebauungsplan für den Bauplatz?
  • Bis wann muss bzw. kann mit dem Bau begonnen werden?
  • Wie hoch sind die Kosten für den Bauplatz,
    die Erschließungskosten,
    die Anliegerbeiträge?
  • Befinden sich feuergefährliche, lärmträchtige oder geruchsbelästigende Einrichtungen, Betriebe in der Nähe?
  • Liegt ein Bodengutachten vor?
  • Liegt das Grundstück an einem Hang?
  • Handelt es sich um einen aufgeschütteten Hang (Steinbruch oder Müllkippe!?)
  • Wer waren die (Vor-)Vorbesitzer?
    Vorsicht bei Industrieunternehmen!
  • Welche Art von Baugebiet liegt vor?
    (Reines Wohngebiet, Mischgebiet etc.)
  • Sind im Bebauungsplan gestalterische Vorschriften festgehalten?
  • Erzwingen die Grundstücksgegebenheiten besondere bauliche Maßnahmen (z.B. Stützmauern)?
  • Besteht ein Vorkaufsrecht der Gemeinde nach dem Bebauungsgesetz?
  • Ist das Grundbuch bereits angelegt?
  • Welche Anschlüsse bestehen bereits oder müssen noch in das Grundstück eingebracht werden?
    • Abwasser
    • Wasseranschluss
    • Stromversorgung
    • Gasversorgung
    • Telefon
    • Kabel
  • Besteht ein Erbbaurecht?
  • Werden Schnellstraßen in der Nähe gebaut oder sind geplant?
  • Sind Lärmschutzmaßnahmen wie Mauern oder Wälle notwendig?
  • Welche Dachform und Dachneigung sind vorgeschrieben?
  • Kann eine zweite Wohnung im Keller oder Dachgeschoss gebaut werden?
  • Wie hoch darf das Haus maximal sein
    (Firsthöhe und Traufhöhe)?
  • Können Nachbarhäuser später Ihre Aussicht verdecken und die Sonneneinstrahlung beeinträchtigen?
  • Welche Grenzabstände sind einzuhalten?
  • Welche Firstrichtung ist vorgeschrieben?
  • Müssen bestimmte Behörden Ihre Zustimmung zum Bauvorhaben geben?

Fragen an die Verkäufer des Bauplatzes

  • Wer verkauft den Bauplatz, eventuell in wessen Vollmacht?
  • Wer ist als Eigentümer im Grundbuch eingetragen?
  • Welche Grundschulden sind in Abteilung III und welche Dienstbarkeiten in Abteilung II des Grundbuches eingetragen?
  • Haben Sie eine Garantie des Verkäufers, dass das Erdreich frei von Verunreinigungen und Verseuchungen ist?
  • Hat der Verkäufer noch Kredite auf das Grundstück aufgenommen, die nicht grundbuchmäßig für den Kreditgeber gesichert wurden?
  • Nehmen Sie wegen eventueller Baulasten Einsicht in das Baulasten-Verzeichnis (bei Baurechtsbehörde oder dem Landratsamt)
  • Welche Kosten werden für einen eventuell eingeschalteten Makler fällig?
   
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