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Optimierung Ihres Einbruchschutzes


Durchschnittlich alle vier Minuten wird hierzulande in Häuser oder Wohnungen eingebrochen. Doch mit geeigneten Maßnahmen lässt sich das Einbruchrisiko deutlich verringern.
Viele unterschätzen den Wert ihres Besitzes und denken, ihr Haus oder ihre Wohnung wäre für Einbrecher uninteressant. Das ist leider allzu oft ein Irrtum! Die polizeiliche Erfahrung zeigt, dass die wenigsten Einbrecher gut ausgerüstete "Profis" sind. Meist handelt es sich vielmehr um Gelegenheitstäter, die sich oft schon durch eine einfache, aber wirkungsvolle technische Sicherung von ihren Absichten abhalten lassen.

Die folgenden Tipps helfen Ihnen bei der Optimierung Ihres individuellen Einbruchschutzes.

So beugen Sie vor!

  • Besonders effektiv ist Einbruchschutz, wenn er bereits bei der Neubauplanung berücksichtigt wird. Doch auch bei bestehenden Objekten kann der Einbruchschutz durch Nachrüstmaßnahmen deutlich verbessert werden. Sicherheit hat jedoch ihren Preis – insbesondere beim nachträglichen Einbau.
  • Welche sicherungstechnischen Maßnahmen für Ihre Wohnsituation sinnvoll und notwendig sind, richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen (z.B. der Lage des Objektes). Wichtig für die Auswahl sicherungstechnischer Produkte sind die Wirksamkeit und deren fachgerechte Montage.
  • Mechanische Sicherungen sollten an erster Stelle stehen. Sie sind die wesentliche Voraussetzung für einen wirksamen Einbruchschutz. Einbruchmeldeanlagen verhindern keinen Einbruch, sondern melden ihn nur. Herstellerverzeichnisse von Anbietern geeigneter Sicherungseinrichtungen, z.B. von der Polizei oder der VdS-Schadenverhütung, helfen bei der Auswahl der richtigen Produkte.
  • Bewahren Sie keine großen Bargeldsummen zu Hause auf. Für die Aufbewahrung wertvoller Dinge wie Schmuck empfiehlt sich der Einbau eines Tresors.
  • Wenn Sie Ihren Schlüssel verloren haben, wechseln Sie umgehend den Schließzylinder aus. Verstecken Sie Ihren Haus- oder Wohnungsschlüssel niemals draußen, denn Einbrecher kennen die gängigen Verstecke.
  • Während Ihrer Abwesenheit sollten Fenster und Türen immer gut verschlossen sein. Die Haustür sollte nicht nur ins Schloss gezogen werden, sondern mit zwei Schlüsseldrehungen verriegelt werden. Wer Fenster gekippt lässt, handelt grob fahrlässig.
  • Wenn Sie verreisen, sollten Sie alle Hinweise, die auf Ihre Abwesenheit hindeuten, vermeiden: Ein ungeleerter Briefkasten, ständig heruntergelassene Rollläden, zugezogene Vorhänge oder eine entsprechende Mitteilung auf dem Anrufbeantworter sind für ausspähende Einbrecher eindeutige Signale. Während der Abwesenheit sollten Freunde oder Nachbarn die Wohnung bewohnt erscheinen lassen. Sie sollten den Briefkasten leeren, Rollläden und Vorhänge öffnen und von Zeit zu Zeit wieder schließen. Außerdem kann eine Zeitschaltuhr für eine zufällige Beleuchtung der Wohnung sorgen.
  • Damit die Schadensregulierung nach einem Einbruch möglichst reibungslos vonstatten geht, sollten sie bereits zuvor Ihren Besitz dokumentiert haben. Fertigen sie ein Hausratverzeichnis an. Zum einen können Sie dann im Schadensfall schnell feststellen, was fehlt. Zum anderen lässt sich mit dem Hausratverzeichnis die Versicherungssumme genau festlegen. Heben Sie Rechnungen und Belege wertvoller Gegenstände auf und bewahren Sie sie am besten getrennt vom Hausrat, etwa in einem Bankschließfach, auf.

Wenn es doch passiert – so verhalten Sie sich richtig!

  • Alarmieren Sie bei Gefahr und in dringenden Fällen sofort die Polizei über Notruf 110. Dafür sollten Sie auch im Schlafzimmer die Möglichkeit zum Telefonieren haben (weiterer Telefonanschluss, Handy auf dem Nachttisch). Bleiben Sie an einem sicheren Ort, falls unklar ist, ob sich der oder die Einbrecher noch im Haus aufhalten.
  • Anschließend gilt das, was Sie bereits aus dem Fernsehkrimi kennen: Fassen Sie nach Möglichkeit nichts an, damit Spuren gesichert werden können. Dennoch müssen Sie alle notwendigen Maßnahmen treffen, um weitere Schäden zu verhindern. Aufgebrochene Türen oder Fenster müssen also zumindest provisorisch gesichert werden.
  • Rufen Sie grundsätzlich die Polizei und erstatten Sie Anzeige gegen unbekannt. Andernfalls zahlt die Versicherung nicht. Benachrichtigen Sie Ihre Versicherung schnellstmöglich, mindestens innerhalb von drei Tagen.
  • Fertigen Sie zur eigenen Absicherung auch Fotos des Schadens an. Von wertvollen Gegenständen sollten Sie zuvor bereits Fotos angefertigt haben. Polizei und Versicherung benötigen ein vollständiges Verzeichnis aller entwendeten bzw. zerstörten Gegenstände. Lassen Sie entwendete Kreditkarten, Konten, Handys usw. unverzüglich sperren.

   
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