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Das ABC der wohnwirtschaftlichen Verwendung



Nach dem Bausparkassengesetz dürfen Bauspardarlehen nur zur Finanzierung wohnwirtschaftlicher Maßnahmen verwendet werden. Wie vielfältig die Einsatzmöglichkeiten dennoch sind, sehen Sie an der folgenden Aufstellung.
AB DEFGHI KLMNO
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A

  • Abbruchkosten, sofern der Abbruch im Zusammenhang mit einem Wohnungsneubau steht
  • Alarmanlage
  • Altenwohnheim (keine Pflegekosten), sofern nicht nur eine Aufnahme in einer Warteliste erfolgt
  • Anliegerbeiträge
  • Architektenhonorar
  • Ausbau, Anbau, Umbau zu Wohnzwecken
  • Außenanlage im Zusammenhang mit dem Wohngebäude
    Außenkamin
  • Außenputz
 

B

  • Badeinbau oder -renovierung
  • Bauerwartungsland
  • Bauherrenmodell
  • Baukostenzuschuss
  • Baunebenkosten
  • Bauplatz
  • Bodenbeläge (auf Estrich verlegt oder mit Untergrund fest verbunden)
 

D

  • Dachgeschoss
  • Dauerwohnrecht; Voraussetzung ist ein eigentumsähnlicher Charakter im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
 

E

  • Eigentumswohnung
  • Einbauküche,wenn wesentlicher Bestandteil des Gebäudes
  • Einbaumöbel,wenn wesentlicher Bestandteil des Gebäudes
  • Einfamilienhaus
  • Einfriedung, soweit sie zu den Herstellungskosten eines Wohngebäudes gehört
  • Elektroleitungen
  • Entschuldung
  • Erbbaurecht
  • Erbbauzins/Ablösung (vorherige Absprache mit der Bauspar AG erforderlich)
  • Erbschaftssteuer
  • Erschließungskosten
  • Erwerb (Kauf) eines Wohngebäudes
  • Etagenheizung
 

F

  • Fahrstuhl
  • Fassadenerneuerung
  • Fenstererneuerung
  • Finanzierungsbeitrag (wenn bei Neubau oder Kauf zur Erlangung einer Wohnung gegeben)
  • Fliesenarbeiten
  • Fußbodenerneuerung
  • Fußbodenheizung
 

G

  • Garagen
  • Garten als erste Anlage eines Vorgartens
  • Gasleitungen
  • Grunderwerbsteuer
 

H

  • Hausanschlusskosten
  • Heizungsanlagen
  • Heizungsumstellung
  • Herdfeuereinbau
  • Hobbyraum
 

I

  • Innenputzerneuerung
  • Instandsetzung
  • Isolierverglasung
 

K

  • Kachelofen
  • Kamineinbau
  • Kanalanschlussgebühren
  • Klempnerarbeiten
  • Kochraum
 

L

  • Land-und forstwirtschaftliche Gebäude, soweit die Bausparmittel für den wohnwirtschaftlich genutzten Teil des Gebäudeseingesetz twerden
  • Leibrenten
  • Luftschutzräume
 

M

  • Maklerprovision
  • Malerarbeiten nach Instandsetzung
  • Markiseneinbau, wenn wesentlicher Bestandteil des Gebäudes
  • Modernisierung; bei baulichen Maßnahmen auch durch den Mieter
 

N

  • Neubau (Wohnräume)
  • Notariatsgebühren
 

O

  • Öffentliche Baudarlehen (Ablösung)
 

P

  • Pergola, wenn wesentlicher Bestandteildes Gebäudes
  • Planungskosten
 

R

  • Radiatoren für Zentralheizung
  • Raumteiler, die fest verbunden sind mit dem Haus/der Wohnung
  • Reihenhaus
  • Renovierung
  • Reparatur
  • Rolladeneinbau
 

S

  • Sanitäre Anlagen
  • Sauna und Schwimmbad
  • Schallisolierung
  • Schutzbauten
  • Sickergruben
  • Steckdosen und Schalter
 

T

  • Tapezieren nach Instandsetzung
  • Teppichboden (auf Estrich verlegt mit Untergrund fest verbunden)
  • Thermostatventile
  • Treppen und Treppenbeläge
  • Türerneuerung
 

U

  • Umbau
 

V

  • Vermessungskosten Versetzen von Wänden
 

W

  • Wärmeschutzmaßnahmen
  • Wärmepumpeneinbau
  • Wandverkleidungen
  • Warmwasseranlage
  • WC-Einbau
  • Wochenendhaus, sofern das Haus zum ständigen Wohnen geeignet ist
  • Wohnungsabschluss herstellen
 

XYZ

  • Zentralheizungserneuerung
  • Zwischendeckeneinbau
  • Zwischengeschosseinbau
   
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