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Home Office


Das häusliche Arbeitszimmer gehört für viele Berufe wie Lehrer oder Versicherungsvertreter notwendig zum Arbeitsalltag. Wer sich selbstständig macht, verbringt häufig einen großen Teil des Tages im Home Office.
In den vergangenen Jahren hat der Trend zur Telearbeit zugenommen. So stellt sich auch für immer mehr Angestellte die Frage nach einem praktisch einge-richteten Arbeitsraum. Einige grundlegende Tipps zur Einrichtung, aber auch zur steuerlichen Bewertung des Heim-Arbeitsplatzes: Ein eigener, abgeschlossener Raum zum Arbeiten ist immer dann wichtig, wenn man hier viel Zeit verbringt und dabei ungestört sein will. Raumgröße und -lage innerhalb der Wohnung sollte von der Art des Jobs abhängig gemacht werden. Wer häufig Besuch empfängt, braucht einen größeren Raum als jemand, der nur per DSL mit der Welt verbunden ist. Gehen Kunden oder Zulieferer ein und aus, so sollte das Arbeitszimmer in der Nähe des Haus- bzw. Wohnungseingangs liegen. Im Zentrum der Aufmerk-samkeit steht der eigentliche Arbeitsplatz. Um ausreichend Platz für alle Utensilien zu haben, sollte der Schreibtisch mindestens 1,3 Quadratmeter groß und 80 Zentimeter tief sein. Ausreichend Beinfreiheit wird durch eine Höhe von 72 Zentimeter gesichert.
   
Wichtig ist die richtige Beleuchtung des Arbeitsplatzes: Das Sonnenlicht sollte sich keinesfalls im Monitor spiegeln, sodass es günstig sein kann, den Schreibtisch vors Fenster zu rücken. Reicht das Tageslicht nicht aus, kann eine indirekt strahlende Deckenleuchte helfen. Große Kontraste und direktes Licht sollten vermieden werden, da sie zu große Anpassungsleistungen vom Auge verlangen. Schreibtischlampen sind nur eine Ergänzung zu Tages- und diffusem Deckenlicht. Wegen störender Schatten sollten sie bei Rechtshändern links, bei Linkshändern entsprechend rechts stehen. Ältere Menschen benötigen in der Regel mehr Licht als jüngere, gleichzeitig reagieren sie empfindlicher auf direktes, blendendes Licht. Beim Arbeitsstuhl sollte nicht gespart werden. Atmungsaktives Material, eine Rückenlehne mindestens bis zu den Schulterblättern, Armlehnen und eine Wirbelsäulenstütze sorgen für gutes Sitzen. Der Stuhl sollte so eingestellt werden, dass Hüft- und Kniegelenke sowie Ellenbogen einen rechten Winkel bilden. Tipp: Kniestühle sind nicht für den Dauergebrauch bestimmt, da sie dann die Knie schädigen. Ein Sitzball kann – zumindest vorüber-gehend – die Wirbelsäule entlasten, ebenso wie ein Stehpult.
   
Neben dem Arbeitsplatz spielt der Stauraum eine wichtige Rolle im Home Office. Der aktive Stauraum fasst all das, was ständig beim Arbeiten benötigt und im Sitzen erreicht wird. Ablagekörbe, Rollcontainer, Wandregale – was genutzt wird ist eigentlich egal, Hauptsache man findet die Unterlagen schnell wieder. Der passive Stauraum enthält Akten, die weniger häufig gebraucht werden und nicht unmittelbar am Arbeitsplatz untergebracht sein müssen. Ausreichend Platz zwischen den Möbeln – Verkehrswege sollten mindestens 80 Zentimeter breit sein – sorgt dafür, dass man nicht aneckt. Wer Besuch empfängt, sollte eine Besprechungsecke einrichten, die man auch selbst als Rückzugsbereich nutzen kann. Ergänzt werden sollte das Raumklima im Arbeitszimmer mit Grünpflanzen, hellen pastelligen Wandfarben und viel frischer Luft. Grünlilien sind Schadstoff-Fresser und daher ideal fürs Büro. Großblättrige Pflanzen geben viel Feuchtigkeit ab und sorgen für genügend Luftfeuchtigkeit im Raum, die bei etwa 45 bis 55 Prozent liegen sollte. Regelmäßiges Lüften tut ein Übriges. Luftbefeuchter sollten wegen der Bakteriengefahr vermieden werden.
   
Einrichtung und Betrieb eines Arbeitszimmers kosten Geld, das unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden kann. Seit Anfang 2007 sind diese Möglichkeiten stark eingeschränkt: Nur noch dann, wenn das Zimmer "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit" ist, kann der Fiskus unbeschränkt an den Kosten beteiligt werden. Steuerlich geltend gemacht werden können in dem Fall u.a. anteilig Miete und Nebenkosten, Renovierungs-kosten, Abschreibungsbeträge bei Wohnungseigentum, Einrichtungsgegenstände wie Schreibtisch, Bücherregale oder Schreibtischlampe.

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Foto: Elidur

   
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