Einrichtung und Betrieb eines Arbeitszimmers kosten Geld, das unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden kann. Seit Anfang 2007 sind diese Möglichkeiten stark eingeschränkt: Nur noch dann, wenn das Zimmer "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit" ist, kann der Fiskus unbeschränkt an den Kosten beteiligt werden. Steuerlich geltend gemacht werden können in dem Fall u.a. anteilig Miete und Nebenkosten, Renovierungs-kosten, Abschreibungsbeträge bei Wohnungseigentum, Einrichtungsgegenstände wie Schreibtisch,
Bücherregale oder Schreibtischlampe.
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