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Sonnenstudio Wintergarten


Anbau eines Wintergartens
Die Vorstellung, sich mit einem sonnendurchfluteten Wintergarten die Sonne ins Haus zu holen, ist verlockend. Wurde dieser Wunsch beim Bau des Eigenheimes nicht verwirklicht, so bietet sich auch im nachhinein die Möglichkeit für einen Anbau. Abgesehen von technisch wichtigen Parametern, wie Lüftung, Heizung und Verglasung, lässt sich das Vorhaben auf unterschiedlichste Art und Weise realisieren.

Ende des 19. Jahrhunderts bei der privilegierten Bevölkerung in Mode gekommen, diente der Wintergarten vorwiegend der Pflege von Pflanzen. Der kleine Bruder der Palmhäuser (Orangerien) barocker Schlösser, half dank seiner großen Glasfläche exotischen Pflanzen durch die kalte Jahreszeit. Damals noch unbeheizt, erfährt die beliebte Glasarchitektur neuen Aufwind. Um heutigen Ansprüchen gerecht zu werden, vereint der Wintergarten funktionale Aspekte der Wohnraumerweiterung, Schaffung neuer Lebensqualität, solarer Energiegewinnung und die Aufwertung des Eigenheimes.

Der klassische Winter, mit verschneiten Landschaften, gehört in unseren Breitengraden leider der Vergangenheit an. Die naßkalten, trüben Tage zehren an Körper und Geist. Der Wunsch nach Licht, als Balsam für die Seele, wird immer stärker. Als "Sonnenstudio" kann ein Wintergarten ganzjährig und uneingeschränkt zu Verfügung stehen. Immobilienbesitzer, die mit einem Wintergarten liebäugeln, sollten im Winterhalbjahr mit der Planung beginnen.

   

Meist wird spätestens nach Einsichtnahme des gültigen Bebauungsplans klar, dass der Rat eines erfahrenen Architekten Not tut. Er unterstützt den Wintergartenfreund darin, das Vorhaben im finanziellen Rahmen und bauordnungsrechtlich zulässig zu konzipieren. Planungsgrundsätze wie Trauf- und Firsthöhe, Dachneigung, Dachform, Ausnutzung des Grundstückes und Grenzabstände sind einzuhalten. Dadurch ist zwar einerseits die gestalterische Freiheit begrenzt, auf der anderen Seite aber wird sich der spätere Anbau durch die Übernahme von vorhandener baulicher Substanz in den neuen Entwurf harmonisch in das bestehende Ensemble einfügen. Fensteröffnungen und Achsen, Dachneigung und Material maßstäblich zu übernehmen, trägt so dazu bei, dass der Anbau nicht als Fremdkörper empfunden wird. Bei einem vom Architekten geplanten Wintergarten hat die Baufamilie einen relativ großen Gestaltungsspielraum, der letztlich nur durch die vorhandene Bausubstanz und die planungsrechtlichen Auflagen eingegrenzt wird. Das Aufeinandertreffen von unterschiedlichen Materialien, Gegenspiel von Farbe und Form kann reizvoll wirken und das einfache Siedlungshaus in ein Traumdomizil verwandeln.

Inzwischen haben sich auf dem Markt einige renommierten Wintergartenhersteller etabliert. Sie bieten verschiedene Modellreihen, die auf vorgefertigten Lösungen basieren, aber in Dachneigung, Ausladung und Breite variabel sind. Vorteil der Systeme ist der hohe Vorfertigungsgrad, der zwar die Gestaltungsmöglichkeiten einengt, sich aber auch im Preis bemerkbar macht.

   

Soll der Wintergarten das Wohnzimmer erweitern, die Terrasse überdachen oder Topfpflanzen im Winter Asyl gewähren? Wird mit dem Glasanbau zusätzlicher Wohnraum geschaffen, sollte eine Fußbodenheizung für Komfort sorgen, ergänzt durch Konvektoren ist der Raum so auch an Winterabenden nutzbar. Gegen zu starke Sonneneinstrahlung ist eine Beschattung, etwa durch Markisen, notwendig. Denn so gut, wie die warmen, durch das Glasdach einfallenden, Sonnenstrahlen im Winter tun, so schnell entwickelt sich das Glashaus im Sommer zur Sauna. Bei der Auswahl der Verglasung, der Heizung und der Belüftung ist die neue Energieeinsparverordnung zu berücksichtigen. Richtig ausgeführt kann der Glasanbau als Klima-Puffer den Wärmeverlust in den Nachbarräumen um bis zu 24 Prozent mindern.

Wird der Wintergarten als Pflanzenraum genutzt, so ist eine Heizung nicht erforderlich. Das Glasdach sorgt auch bei eisigen Temperaturen dafür, dass es darunter frostfrei bleibt. Auf Beschattung und Lüftung sollte man jedoch auch in diesem Fall nicht verzichten.

© am@new-econ.de



  • Bebauungsplan: Der Anbau eines Wintergartens ist in jedem Fall genehmigungspflichtig. Was an dem vorgesehenen Platz erlaubt ist, kann man aus dem Bebauungsplan ersehen.
   
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