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Mehr Sicherheit für Ihr Zuhause


Wohnungseinbrüche - in der dunklen Jahreszeit steigt das Risiko
Rund 150.000 Mal pro Jahr passiert es - Einbrecher steigen in Häuser oder Wohnungen ein. Doch die Erfahrung der Polizei zeigt, dass man sich vor dieser Gefahr schützen kann: Über ein Drittel der Einbrüche bleibt im Ansatz stecken, nicht zuletzt wegen sicherungstechnischer Einrichtungen.
Der durchschnittliche, bei einem Einbruch entstehende Schaden liegt bei knapp unter 2.000 Euro. Doch viel mehr als unter dem materiellen Schaden leiden die jährlich fast 400.000 Einbruchsopfer unter den immateriellen Schäden. Oft führt dieser schwere Eingriff in die Privatsphäre zu psychischen Belastungen. Andauernde Beschwerden können die Folge sein. Zu den typischen Befunden gehören vor allem der nachhaltige Schock über die Tat, der Schmerz über den Verlust von Wertgegenständen und Erinnerungsstücken und nicht zuletzt die Furcht, dass sich das Geschehen wiederholen könnte.
   

Schon beim Bau der eigenen vier Wände sollte man den Schutz vor Einbrechern in die Planung einbeziehen. Doch auch eine Nachrüstung von Sicherheitsanlagen ist möglich und sinnvoll.

Oft haben Einbrecher leichtes Spiel: In nicht einmal einer halben Minute können herkömmliche Fenster mit einem handelsüblichen Schraubendreher aufgehebelt werden. Ähnlich schnell überwinden Einbrecher ungesicherte Wohnungs-, Balkon- oder Terrassentüren. Über 50 Prozent aller Häuser und Wohnungen in Deutschland sind nicht mit einbruchhemmenden Türen und Fenstern ausgestattet - sehr zur Freude vieler Langfinger.

Grundsätzlich gilt: Einbrechern muss ihre "Arbeit" erschwert werden. Dazu können Fenster und Türen zusätzlich mit einbruchhemmenden Schutzbeschlägen, Querriegel- und Kastenschlössern oder Schließblechen nachgerüstet werden. Dabei ist auf eine fachkundige Montage zu achten - denn das beste Schloss nützt nichts, wenn es nicht richtig eingebaut ist. Während für die oberen Geschosse von Wohnhäusern in der Regel die sicherheitstechnische Nachbesserung der Wohnungseingangstür ausreicht, ist im Erdgeschoss auch die Sicherung von Kellertüren und -schächten sowie von Terrassentüren und Fenstern notwendig. Bei Fenstern ist darauf zu achten, sowohl die Griff- als auch die Bandseite mit einer Zusatzsicherung zu bestücken.

   
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt, nur VdS-geprüfte Sicherungen zu verwenden. Produkte, die eine Anerkennung der VdS (Verband deutscher Sachversicherer, heute VdS-Schadenverhütungs GmbH) erhalten wollen, müssen im Test drei Minuten einen "Einbruchsversuch" bestehen, bei dem unter anderem mit Drahtschlinge, Hammer und großem Schraubendreher (Hebel) das Vorgehen eines echten Diebes simuliert wird. Außerdem werden die mechanischen Sicherungen einem Belastungstest von bis zu 10.000 Newton (das entspricht 1.000 Kilogramm) ausgesetzt. Schon bei dieser Prüfung fielen früher viele Produkte zur nachträglichen Einbruchssicherung durch. Oftmals konnten sie etwa mit geringen Kräften überwunden werden. Oft wurde ungeeignetes und zu weiches Material verwendet oder die Konstruktion war insgesamt nicht stabil genug. Die Situation hat sich nach Erfahrungen der VdS Schadenverhütung mittlerweile deutlich verbessert. Die Hersteller haben aus ihren Fehlern gelernt.
   

Grundlage des Schutzes vor Einbruch und Diebstahl ist die mechanische Sicherung von Haus oder Wohnung. Eine Alarmanlage kann diese allenfalls ergänzen. Der ausschließliche Einsatz von Alarmanlagen ist wenig sinnvoll, denn diese dienen nur der Überwachung, nicht aber der Sicherung. Wer sich für eine Alarmanlage entscheidet, der sollte auf zwei Hauptkriterien achten: Funktionssicherheit und Schutz vor Fehlalarm. Denn jeder Fehlalarm bei der Polizei wird unangenehm.

Grundsätzlich gibt es zwei Überwachungsprinzipien, die Außenhaut- und die Raumüberwachung. Die Außenhautüberwachung ist aufwendiger, da alle von außen erreichbaren Türen und Fenster durch entsprechende Sensoren gesichert werden müssen. Die Raumüberwachung durch Bewegungsmelder hat den Nachteil, dass sie nur dann Alarm auslöst, wenn der Täter schon in das Haus bzw. die Wohnung eingedrungen ist.

   

Schäden durch Einbruchdiebstahl werden durch die Hausratversicherung abgedeckt. Dazu gehören auch Raub, Vandalismus oder der Versuch einer solchen Tat. Der Geschädigte muss die Tat dem Versicherer unverzüglich melden. Außerdem muss er den Schaden bei der Polizei anzeigen. Sowohl dort als auch bei seinem Versicherer ist ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Gegenstände einzureichen.

© Insignio (cp)
Fotos: GDV, Abus

Checkliste: Einbruchschutz
Mit Sicherheit wohnen - die Hausratversicherung der Allianz

   
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