In vielen Bereichen des Lebens wirken sich die staatlichen Sparpläne aus. Teilweise gibt es keine oder nur noch geringe Unterstützung. Lesen Sie, wie Bausparer durch Zulagen und Prämien Extra-Geld bekommen.
"Ja, den Bausparvertrag habe ich schon seit Jahren", so Peter W., "aber anfangs wusste ich noch nicht, was ich damit machen soll." Zu seinem 21. Geburtstag hatte seine Freundin Susan eine schöne Idee: Sie schenkte ihm einen Bausparvertrag. "Er soll die Grundlage für unsere gemeinsame Zukunft sein", stand in der Glückwunschkarte. Jetzt, drei Jahre später, gibt es den Bausparvertrag immer noch und er wird fleißig bespart - für die Renovierung der Wohnung. Die damalige Freundin ist übrigens jetzt seine Verlobte.
Wie Peter und Susan wissen die wenigsten bei Abschluss, was sie später mit ihrem Bausparvertrag anfangen – eine Wohnung oder ein Haus kaufen, die (Miet-)Wohnung renovieren oder sich sonstige Wünsche erfüllen.
Am Anfang ist der Bausparvertrag schlicht Geldspeicher. Den Sparfleiß unterstützt der Staat mit einer ordentlichen Wohnungsbauprämie von 8,8%, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Es werden Sparbeiträge plus Zinsen bis 512 Euro im Jahr gefördert. Wer soviel spart, erhält 45 Euro maximale Wohnungsbauprämie geschenkt. Wer weniger spart, bekommt sie nur anteilig. Bei Verheirateten gilt sogar der doppelte Betrag und die doppelte Zuwendung. Jeder Bausparer kann die Prämie erhalten, wenn er mindestens 16 Jahre alt ist. Angesichts der gesetzlichen Einkommensgrenzen gehen viele davon aus, keine Prämie zu bekommen. Doch dieser Eindruck täuscht oft. Als Grenze sind 25.600 Euro für Ledige und 51.200 Euro für Verheiratete zu versteuerndes Jahreseinkommen angesetzt. In das mehr gewohnte Bruttoeinkommen "übersetzt", kann es weit mehr sein. So darf der 23-jährige Angestellte, solange er ledig und kinderlos ist, rund 28.500 Euro brutto verdienen und kann die Wohnungsbauprämie erhalten. Ist er erst einmal verheiratet und hat zwei Kinder, dann dürfen es sogar 68.700 Euro sein, wenn z.B. beide Partner arbeiten gehen. Die Prämie muss jedes Jahr neu bei der Allianz Dresdner Bauspar AG beantragt werden und wird vom Finanzamt festgesetzt. Nach einer siebenjährigen Frist werden die gesammelten Fördergelder ausgezahlt. Wer früher an das Geld heran möchte, dem geht die Prämie verloren. Es sei denn, das Bauspargeld wird, im Rahmen der Zuteilung, "wohnwirtschaftlich" verwendet, d.h. es wird zur Finanzierung von Wohneigentum oder der Renovierung bzw. Modernisierung einer Immobilie oder (Miet-) Wohnung genutzt.
Auch der Arbeitgeber kann helfen den Geldspeicher aufzufüllen. Wer Vermögenswirksame Leistungen (kurz: VL) vom Chef erhält, dem legt das Finanzamt sogar noch etwas drauf. Für monatlich 40 Euro vom Arbeitgeber auf den Bausparvertrag gibt es bis rund 43 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage, das sind satte 9%. Ob und wie viel der Arbeitgeber zahlt, hängt vom Tarifvertrag oder vertraglichen Vereinbarungen ab. In Peters Fall übernimmt sein Arbeitgeber die kompletten 40 Euro im Monat.
Auch hier gelten Einkommensgrenzen. Das zu versteuernde Einkommen darf bei Ledigen 17.900 Euro und bei Verheirateten 35.800 Euro nicht überschreiten. Als Alleinstehender ohne Kinder könnte Peter so, um die Zulage zu erhalten, gut 20.800 Euro brutto im Jahr verdienen. Diese Grenzen gelten nur für die staatliche Förderung - VL bekommt man auch bei einem höheren Einkommen vom Arbeitgeber. Die Sparzulage beantragt man jährlich mit der Einkommensteuererklärung.
Der Staat fördert die Vermögensbildung mit Bausparen doppelt. Wer alle Zuschüsse für seinen Geldspeicher für 2004 erhalten möchte, muss sich beeilen. Letzte Einzahlungen für 2004 sind noch bis zum 31.12. möglich. Für Sie rechnet die Allianz Dresdner Bauspar AG die Einzahlungen bis zum Jahresende hoch und prüft, ob die Summe für die volle Prämie reicht. Die schriftliche Information liegt bis spätestens Ende November in den Briefkästen. Sollten Sie den Brief nicht erhalten, melden Sie sich bitte bei uns.