Käufer und Bauherren können unter bestimmten Umständen den Staat mittels geringerer Steuerzahlungen am Immobilienerwerb beteiligen. Das Stichwort dazu heißt "Vermietung". Für vermietete Räume können Besitzer sämtliche Aufwendungen wie Finanzierungszinsen, Renovierungskosten und die Gebäudeabschreibungen dem Finanzamt anlasten. Die Steuerstrategie lässt sich am besten mit einem Zweifamilienhaus oder einem Eigenheim mit Einliegerwohnung umsetzen. Der Eigentümer beteiligt das Finanzamt über die Gebäudeabschreibung an den Erstellungskosten für den vermieteten Teil. Weitere Entlastung bringen die Schuldzinsen für das Baudarlehen, denn die Zinszahlungen für den vermieteten Teil sind komplett abzugsfähig. Wird im Gegenzug keine allzu hohe Miete verlangt, lassen sich über Jahre Tausende von Euros an Steuern sparen.
Wichtig: Der Bauherr muss zwei getrennte Darlehensverträge mit der Bank abschließen, die der jeweiligen Wohnung eindeutig zuzuordnen sind. Den besonderen Kick erhält die Konstruktion dadurch, dass der Eigentümer für seine Wohnung möglichst viel Eigenkapital verwendet und nur wenig kreditfinanziert. Für den vermieteten Teil macht er es genau umgekehrt: so viel Kredit wie möglich, so wenig Eigenkapital wie nötig. Unterm Strich ergeben sich dadurch weitreichende Steuerersparnisse. Tipp: Vereinbaren Sie mit der Bank ein so genanntes endfälliges Darlehen, das hält die Steuerersparnis über Jahre auf konstant hohem Niveau.
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