Einmal mehr kommt es auf das Kleingedruckte an. Bei der Ausgestaltung des Vertragswerkes sollten sich Bauherren deshalb ganz intensiv mit den Details auseinander setzen oder diese mit einem Rechtsexperten durchsprechen. Schriftliche Zusatzvereinbarungen können mögliche Streitpunkte wirksam entschärfen und die notwendige rechtliche Sicherheit für beide Vertragspartner schaffen.
Vor allem lässt die VOB an einigen Stellen Regelungen vermissen, die zu mehr Transparenz aufseiten des Bauherrn führen könnten. Beispielsweise besteht keine Verpflichtung des Bauunternehmers, den Bauherrn auf mögliche Kostenrisiken, etwa durch notwendige Zusatzleistungen, hinzuweisen. Außerdem sind die Zeitangaben des Unternehmers in einem Bauzeitenplan laut VOB nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
Schon seit langem fordern Verbraucherverbände deshalb die Schaffung eines privaten Bauvertragsrechts, dessen Regelwerk die Rechten und Pflichten von Auftraggeber und –nehmer eindeutig und rechtssicher regelt und so gerade privaten Bauherren eine sichere Grundlage für ihr Bauvorhaben bietet.
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