Der eigentliche Eigentumserwerb geschieht dann mit der Umschreibung im Grundbuch. Dieser Vorgang kann etliche Tage dauern und wird vom Notar überwacht. Solange die Grundbuchänderung nicht geschehen ist, bleibt der Alteigentümer rechtlich gesehen Besitzer der Immobilie. Ist der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen, kann der Kaufpreis Richtung Verkäufer fließen. Mit der formalen Umschreibung befreit sich der Alt-Eigentümer von seinen Verpflichtungen, der neue Eigentümer tritt in dessen Fußstapfen.
Tipp: Für die einzelnen Schritte des Eigentums-übergangs ist die Unterstützung durch Immobilienprofis grundsätzlich anzuraten. Makler und Notare haben nämlich die Pflicht, die Vertragsparteien umfassend zu beraten und für eine korrekte Abwicklung des Geschäfts zu sorgen. Dadurch erhält der Käufer ein hohes Maß an Sicherheit.
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