Bei Bestandsimmobilien sollten Käufer stets auf eine einvernehmliche Regelung zu Mängelfragen Wert legen. Fair wäre diesbezüglich eine Vertragsklausel, in der der Verkäufer zusichert, dass ihm keine gravierenden Mängel bekannt sind und er gegebenenfalls die Haftung für unerwartete Schäden übernimmt. Oft enthalten Kaufverträge jedoch Klauseln wie „unter Ausschluss sämtlicher Gewährleistungsrechte“. Fallen nach Vertragsunterschrift Sanierungsarbeiten an, muss der Käufer für die Kosten geradestehen. Eine Ausnahme gilt für Mängel, die der Verkäufer beim Vertragsabschluss arglistig verschwiegen hat – in diesem Fall kann der Käufer trotz des Gewährleistungs-Ausschlusses auch nachträglich Ansprüche stellen.
Viele weitere Aspekte rund um den Kaufvertrag und die Eigentumsübergabe sind zu beachten. Um sicher zu gehen, dass alles in geordneten Bahnen verläuft und nichts vergessen wurde, können sich private Erwerber fachmännischen Rat holen, zum Beispiel beim Makler. Professionelle Immobilienvermittler kennen Einzelheiten und knifflige Details beim Vertragsprocedere, wissen um gesetzliche Vorschriften und sind mit vielen Fallstricken rund um den Immobilienerwerb vertraut. Hilfestellung erhalten Käufer und Häuslebauer auch beim Bauherren-Schutzbund oder beim Verband privater Bauherren.
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