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Solider Kaufvertrag mindert Risiken


Sicherer Immobilienerwerb
Der Kauf einer Immobilie will gut vorbereitet sein. Viele verschiedene Aspekte spielen eine Rolle, etwa der Objektzustand, Finanzierungsfragen oder die Aus-gestaltung des Kaufvertrags – insbesondere bei noch im Bau befindlichen Objekten. Bauherren sollten sich deshalb vor der Unterzeichnung den Kaufvertrag genau anschauen und die einzelnen Angaben eingehend prüfen. Wer sich mit technischen Angaben oder juristischen Formulierungen schwer tut, der sollte einen Fachmann oder einen Anwalt zurate ziehen.
Wichtig ist, dass in den Beschreibungen des Bauträgers sämtliche Arbeiten aufgeführt sind. Gerade scheinbar nebensächliche Dinge – etwa der Anschluss des Objekts an die örtlichen Versorgungsleitungen – können, wenn sie nicht explizit vereinbart sind, im Nachhinein sehr teuer werden. Solche nicht-kalkulierten Ausgaben schlagen schnell mit fünf- oder sechstausend Euro zu Buche. Sämtliche Bauleistungen und Kosten sind daher genau zu prüfen – von bunten Hochglanzprospekten oder mündlichen Zusagen sollten sich Käufer nicht blenden lassen.
   
Entscheidend ist stets, was schwarz auf weiß im Kauf-vertrag steht. Bauherren sollten deshalb auf eine ausführliche Beschreibung des Leistungsumfangs achten, etwa auf Art und Güte der Baustoffe, verwendete Materialien, Qualität der Bauausführung sowie den Ausstattungsstandard der Immobilie. Nach Ansicht des Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB) ist die Leistungs-beschreibung das grundlegende vertragliche Instrument für die genaue Bestimmung der geschuldeten Bauleistung. Je konkreter die Leistungsbeschreibung ausfällt, umso höher ist die Rechtssicherheit für Bauherren.

Auch bei fast fertigen Objekten lauern Stolpersteine. So sollten sich Käufer vergewissern, dass sämtliche Erschließungs- oder Sanierungsarbeiten korrekt ausgeführt sind und dass die Handwerksfirmen bereits ihr Geld bekommen haben. Tauchen nach Unterschrift unter den Kaufvertrag unbeglichene Forderungen auf, kann dies ein böses Erwachen geben. Wer eine gebrauchte Immobilie erwirbt, der sollte das Objekt auf mögliche bauliche und technische Mängel abklopfen. Dies geht am besten mithilfe eines Fachmanns, der sich mit solchen Dingen auskennt. Sachverständige arbeiten zwar nicht kostenlos, doch die Ausgaben zahlen sich meist sehr schnell aus.
   
Besonders vorteilhaft für den Erwerber sind Bauverträge, wenn sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geschlossen werden. Danach besitzen Bauherren zahlreiche Rechte: So muss der Unternehmer Mängel sofort beheben, wenn der Bauherr sie vor der Abnahme entdeckt und anzeigt. Ist eine Nachbesserung nicht möglich, etwa weil die Kosten dafür unverhältnismäßig hoch sind, kann der Handwerker die Reparatur zwar verweigern, muss aber im Gegenzug entweder seine Rechnung vermindern oder den durch den Mangel entstandenen Schaden ersetzen. Achtung: Wird der Mangel erst nach Abnahme entdeckt, muss der Bauherr beweisen, dass dieser bereits vor der Abnahme vorlag. Nur dann gilt das Gewährleistungsrecht des BGB! Mängelansprüche verjähren fünf Jahre nach Bauabnahme. Wurde ein Mangel vorsätzlich verschwiegen, so können Gewährleistungsansprüche unabhängig von dieser Frist bis zu drei Jahre nach bekannt werden dieses Mangels gestellt werden.
   
Bei Bestandsimmobilien sollten Käufer stets auf eine einvernehmliche Regelung zu Mängelfragen Wert legen. Fair wäre diesbezüglich eine Vertragsklausel, in der der Verkäufer zusichert, dass ihm keine gravierenden Mängel bekannt sind und er gegebenenfalls die Haftung für unerwartete Schäden übernimmt. Oft enthalten Kaufverträge jedoch Klauseln wie „unter Ausschluss sämtlicher Gewährleistungsrechte“. Fallen nach Vertragsunterschrift Sanierungsarbeiten an, muss der Käufer für die Kosten geradestehen. Eine Ausnahme gilt für Mängel, die der Verkäufer beim Vertragsabschluss arglistig verschwiegen hat – in diesem Fall kann der Käufer trotz des Gewährleistungs-Ausschlusses auch nachträglich Ansprüche stellen.

Viele weitere Aspekte rund um den Kaufvertrag und die Eigentumsübergabe sind zu beachten. Um sicher zu gehen, dass alles in geordneten Bahnen verläuft und nichts vergessen wurde, können sich private Erwerber fachmännischen Rat holen, zum Beispiel beim Makler. Professionelle Immobilienvermittler kennen Einzelheiten und knifflige Details beim Vertragsprocedere, wissen um gesetzliche Vorschriften und sind mit vielen Fallstricken rund um den Immobilienerwerb vertraut. Hilfestellung erhalten Käufer und Häuslebauer auch beim Bauherren-Schutzbund oder beim Verband privater Bauherren.

© Insignio (ge)

   
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