Beide Arbeitgeber der Familie Raumer überweisen Vermögenswirksame Leistungen (VL) auf ihren Bausparvertrag. Da sie nicht mehr als 35.800 Euro (bei Alleinstehenden gelten 17.900 Euro) jährlich zu versteuerndes Einkommen haben, können sie die Arbeitnehmer-Sparzulage beanspruchen.
Für VL bis zu maximal 470 Euro, die in ihrem Bausparvertrag angelegt sind, werden jährlich neun Prozent Zulage fällig. Das macht 43 Euro für Alleinstehende, das Doppelte für Ehepaare, wenn beide arbeiten. Das sieht zwar auf den ersten Blick nicht viel aus, da es sich aber um ein reines Geschenk handelt, freuen sich die Raumers trotzdem darüber. Allerdings müssen sie daran denken, dass die Zulage jährlich beim Finanzamt beantragt wird (Anlagebescheinigung VL). Ihre Bausparkasse schickt ihnen den entsprechenden Antrag mit dem Jahreskontoauszug zu.