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Staat spart mit


Bausparförderung
Das Ehepaar Raumer wohnt seit Jahren zur Miete und muss dafür einen nicht unerheblichen Teil seiner Monatseinnahmen aufbringen. Zufrieden ist es damit nicht und schon oft wurde über ein Eigenheim diskutiert. Aber die Hürden schienen bisher immer zu hoch zu sein.
Dabei fördert der Staat auch nach Wegfall der Eigenheimzulage immer noch all diejenigen, die gewillt sind, ihren Wunsch nach den eigenen vier Wänden in die Tat umzusetzen. Dabei spielt auch das Bausparen eine Rolle: Wer einen Bausparvertrag abschließt, den belohnt Vater Staat durch zwei Formen der Bausparförderung, die bares Geld wert sind.
   

Beide Arbeitgeber der Familie Raumer überweisen Vermögenswirksame Leistungen (VL) auf ihren Bausparvertrag. Da sie nicht mehr als 35.800 Euro (bei Alleinstehenden gelten 17.900 Euro) jährlich zu versteuerndes Einkommen haben, können sie die Arbeitnehmer-Sparzulage beanspruchen.

Für VL bis zu maximal 470 Euro, die in ihrem Bausparvertrag angelegt sind, werden jährlich neun Prozent Zulage fällig. Das macht 43 Euro für Alleinstehende, das Doppelte für Ehepaare, wenn beide arbeiten. Das sieht zwar auf den ersten Blick nicht viel aus, da es sich aber um ein reines Geschenk handelt, freuen sich die Raumers trotzdem darüber. Allerdings müssen sie daran denken, dass die Zulage jährlich beim Finanzamt beantragt wird (Anlagebescheinigung VL). Ihre Bausparkasse schickt ihnen den entsprechenden Antrag mit dem Jahreskontoauszug zu.

   

Außerdem steht Familie Raumer auch die staatliche Wohnungsbauprämie zu. Sie erhält eine Prämie von 8,8 Prozent der Aufwendungen fürs Bausparen, die sie zusätzlich zu den begünstigten Vermögenswirksamen Leistungen erbringen. Es gibt den Zuschuss nur bis zu einer Höhe der eingezahlten Bausparbeiträge von jährlich höchstens 1.024 Euro bei Ehepaaren und 512 Euro bei Alleinstehenden.

Zudem darf das zu versteuernde Einkommen nicht über 51.200 Euro (25.600 bei Alleinstehenden) liegen. Aber damit haben die Raumers kein Problem. Entsprechend können sie noch einmal 90 Euro jährlich als Geschenk entgegennehmen. Ihre Bausparkasse zieht die Wohnungsbauprämie auf Antrag der Raumers direkt ein. Dafür müssen sie den Antrag spätestens bis zum Ablauf des zweiten Jahres nach dem betreffenden Sparjahr an ihre Bausparkasse senden. Bis Ende 2008 muss also beispielsweise die Prämie für das Jahr 2006 beantragt sein.

   
Wohnungsbauprämien werden grundsätzlich in der Ansparphase des Bauspardarlehens gesammelt. Die Auszahlung der angesammelten Prämienbeträge an Familie Raumer erfolgt in einer Einmalzahlung, sobald die gesetzliche Bindungsfrist von sieben Jahren des Vertrages abgelaufen ist. Oder wenn Raumers den Bausparvertrag vor diesem Termin bei Zuteilung zu wohnwirtschaftlichen Maßnahmen verwenden. Dann werden die Prämien zusammen mit dem Auszahlungsbetrag auf ihr Girokonto überwiesen.
   
Auch wer scheinbar über den genannten Grenzen für die Bausparförderung liegt, kommt unter Umständen in den Genuss von Zulage und Prämie, da es u.a. Freibeträge für Kinder und Pauschbeträge gibt, die das zu versteuernde Einkommen verringern.
   
Dazu zählen u.a. die Modernisierung oder Renovierung einer vorhandenen Wohnung, die Ablösung eines höherverzinslichen Baukredits, Kosten für Einbaumöbel, Garagen, Maklerprovision und Kauf eines Alterssitzes in einem Altenheim.
   
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