Das Darlehen können Bausparer wesentlich vielseitiger verwenden als allgemein bekannt. Auch wer sich kein Eigenheim anschaffen will oder bereits eines besitzt, kann also von dem Darlehen profitieren. Denn das Bausparkassengesetz schreibt lediglich vor, dass das Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden muss. Und darunter fallen auch viele Arbeiten, die den Zustand des Hauses verbessern. Badrenovierung, Fenster- oder Fassadenerneuerung oder ein Umbau zu Wohnzwecken seien als Beispiele genannt. Auch wer das Dachgeschoss ausbauen möchte oder den Fußboden erneuert, darf dazu das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen. Mit dem Abschluss eines Bausparvertrages lassen sich somit sichere Rücklagen für die Werterhaltung der Immobilie bilden.
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