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Checkliste Fertighausvertrag


Drum prüfe, wer sich bindet
Für die meisten Bauherren ist der Erwerb zum Festpreis ein entscheidendes Argument für den Fertighauskauf. Allerdings muss das Vertragswerk genau geprüft werden, um zu sehen, welche Leistungen im Festpreis enthalten sind. Was Käufer von Fertighäusern beachten sollten.
  • Wird im Vertrag genau beschrieben, welche Leistungen vom Festpreis umfasst sind und welche nicht?
  • Ist im Vertrag ein verbindlicher Termin für den Baubeginn genannt, sofern bestimmte Voraussetzungen von Bauherrenseite (z.B. "Baugenehmigung und Zahlung der ersten Rate") erbracht wurden?
  • Ist eine Ausführungsfrist (z.B. "Fertigstellung des Hauses innerhalb von drei Wochen nach Baubeginn") vertraglich festgeschrieben?
  • Entsprechen die Zahlungsraten dem Wert des tatsächlichen Baufortschritts?
  • Ist die Gewährleistungsfrist im Sinne des Bauherrn (fünf statt vier Jahre) geregelt?
  • Haben Sie die Bau- bzw. Leistungsbeschreibung - eventuell unter Einschaltung eines Fachmannes - auf Vollständigkeit und ausreichende Bau- und Ausstattungsqualität überprüft bzw. überprüfen lassen?
  • Haben Sie den Vertragstext einem Fachmann Ihres Vertrauens (Rechtsanwalt oder Notar) zur Prüfung vorgelegt?
  • Gegebenenfalls: Wurden die von Ihnen zu erbringenden Eigenleistungen und deren Ausführungsperioden genau geregelt? Wird für die Eigenleistung ein angemessener Preisnachlass gewährt?
  • Sind sämtliche Sonderwünsche (auch mündliche Zusagen des Fertighauslieferanten) in das Vertragswerk aufgenommen?
  • Ist eine förmliche Abnahme (gemeinsame Begehung und Erstellung eines Abnahmeprotokolls) des errichteten Gebäudes vereinbart?
  • Ist im Vertrag geregelt, wer für die Einholung der Baugenehmigung zuständig ist.
  • Vor Unterzeichnung: Liegt eine bestandskräftige Baugenehmigung oder ein Vorbescheid vor?

© new econ ag
Fotos: Griffner Haus / Schwörer Haus

> Lesen Sie in AM SONNENPLATZ 2004 / 2: "Fertighaus 1-2-3 und einziehen" und "Kauf eines Fertighauses: Verträge"

   
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