- Wird im Vertrag genau beschrieben, welche Leistungen vom Festpreis umfasst sind und welche nicht?
- Ist im Vertrag ein verbindlicher Termin für den Baubeginn genannt, sofern bestimmte Voraussetzungen von Bauherrenseite (z.B. "Baugenehmigung und Zahlung der ersten Rate") erbracht wurden?
- Ist eine Ausführungsfrist (z.B. "Fertigstellung des Hauses innerhalb von drei Wochen nach Baubeginn") vertraglich festgeschrieben?
- Entsprechen die Zahlungsraten dem Wert des tatsächlichen Baufortschritts?
- Ist die Gewährleistungsfrist im Sinne des Bauherrn (fünf statt vier Jahre) geregelt?
- Haben Sie die Bau- bzw. Leistungsbeschreibung - eventuell unter Einschaltung eines Fachmannes - auf Vollständigkeit und ausreichende Bau- und Ausstattungsqualität überprüft bzw. überprüfen lassen?
- Haben Sie den Vertragstext einem Fachmann Ihres Vertrauens (Rechtsanwalt oder Notar) zur Prüfung vorgelegt?
- Gegebenenfalls: Wurden die von Ihnen zu erbringenden Eigenleistungen und deren Ausführungsperioden genau geregelt? Wird für die Eigenleistung ein angemessener Preisnachlass gewährt?
- Sind sämtliche Sonderwünsche (auch mündliche Zusagen des Fertighauslieferanten) in das Vertragswerk aufgenommen?
- Ist eine förmliche Abnahme (gemeinsame Begehung und Erstellung eines Abnahmeprotokolls) des errichteten Gebäudes vereinbart?
- Ist im Vertrag geregelt, wer für die Einholung der Baugenehmigung zuständig ist.
- Vor Unterzeichnung: Liegt eine bestandskräftige Baugenehmigung oder ein Vorbescheid vor?
© new econ ag
Fotos: Griffner Haus / Schwörer Haus
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Lesen Sie in AM SONNENPLATZ 2004 / 2: "Fertighaus 1-2-3 und einziehen" und "Kauf eines Fertighauses: Verträge"
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