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Handwerker: Ärger vermeiden


Egal ob es sich um ein Neubauvorhaben handelt oder ob Sie Handwerker für Reparaturarbeiten beauftragen möchten: Die Einhaltung einiger einfacher Regeln kann in den meisten Fällen helfen, unnötigen Ärger zu vermeiden. Der richtige Umgang mit Handwerkern will gelernt sein. Jeder kennt Schilderungen von Fällen aus dem Kollegen- oder Freundeskreis, in denen die Zusammenarbeit alles andere als optimal verlief. Bei genauer Betrachtung der Fälle zeigt sich jedoch recht häufig, dass die Ursache für Verstimmungen nicht immer allein auf Seiten des Handwerkers liegen muss.
Zunächst muss geklärt werden, welche Arbeiten konkret anstehen und welche Handwerker hierfür benötigt werden. Bei größeren Sanierungen oder Umbauarbeiten wird in den meisten Fällen ein Architekt eingeschaltet, der die Handwerker beauftragt und überwacht. Bei kleineren Arbeiten ist dies jedoch nicht unbedingt der Fall, sodass erst einmal genau geprüft werden muss, welche Spezialisten nötig sind. Geht es beispielsweise um den Einbau einer Dachgaube, kommen neben dem Dachdecker noch Gipser, Maler, Elektriker und Fensterbauer in Betracht.
   
Sodann müssen die von jedem Handwerker zu erbringenden Arbeitsteile so genau wie möglich beschrieben werden. Nur wenn Sie dies sicherstellen, vermeiden Sie, dass Sie von einem Handwerker auf den anderen verwiesen werden, wenn es um Verzögerungen oder spätere Mängel geht. Außerdem ist die genaue Beschreibung des Leistungsumfangs die Basis für eine eindeutige vertragliche Beauftragung: Je genauer im Vertrag die zu erbringenden Leistungen beschrieben werden, desto mehr sind Sie später vor Überraschungen geschützt. In vielen Fällen sind es gerade nicht ausdrücklich angesprochene Zusatz- oder Vorbereitungsarbeiten, die zu einer Überziehung des vom Bauherrn angenommenen Kostenrahmens führen.
   
Eine weitere Absicherung können Sie durch Einholung eines Kostenvoranschlags erreichen. Dort wird Ihnen der Handwerker die von ihm für notwendig erachteten Leistungen im Detail niederschreiben und außerdem eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten abgeben. Der Vorteil für Sie: Stellt er während der Bauausführung fest, dass er den veranschlagten Rahmen überschreitet, muss er dies Ihnen mitteilen.
   
Eine ganz wichtige Rolle spielt die Frage, wie sich die Vergütung des Handwerkers berechnet. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Es kann nach Einheiten abgerechnet werden (Einheitspreisvertrag) oder es kann eine pauschale Vergütung (Pauschalpreisvertrag) vereinbart werden. Beim Einheitspreisvertrag wird beispielsweise nach der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden oder nach Quadratmetern (z.B. bei Malerarbeiten oder beim Verlegen von Parkett) abgerechnet. Wichtig ist in diesen Fällen, dass die geleisteten Einheiten nachvollziehbar dokumentiert werden (z.B. Stundenzettel). Insbesondere bei kleineren Arbeitsumfängen kann die Vereinbarung einer Pauschale sinnvoll sein. Allerdings wird sich ein Handwerker hierauf nur einlassen, wenn er den Umfang der Arbeiten genau abschätzen (und damit kalkulieren) kann. Geht es beispielsweise um Sanierungsarbeiten an einem Altbau, werden Sie einen Pauschalvertrag kaum durchsetzen können, da die Bausubstanz nicht selten Überraschungen in sich birgt und damit eine vernünftige Kalkulation nicht möglich ist.

© ph@new-econ.de


Original-Ansicht des Artikels aus AM SONNENPLATZ Ausgabe 4/2004 (PDF)

   
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