Eine ganz wichtige Rolle spielt die Frage, wie sich die Vergütung des Handwerkers berechnet. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Es kann nach Einheiten abgerechnet werden (Einheitspreisvertrag) oder es kann eine pauschale Vergütung (Pauschalpreisvertrag) vereinbart werden.
Beim Einheitspreisvertrag wird beispielsweise nach der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden oder nach Quadratmetern (z.B. bei Malerarbeiten oder beim Verlegen von Parkett) abgerechnet. Wichtig ist in diesen Fällen, dass die geleisteten Einheiten nachvollziehbar dokumentiert werden (z.B. Stundenzettel). Insbesondere bei kleineren Arbeitsumfängen kann die Vereinbarung einer Pauschale sinnvoll sein. Allerdings wird sich ein Handwerker hierauf nur einlassen, wenn er den Umfang der Arbeiten genau abschätzen (und damit kalkulieren) kann. Geht es beispielsweise um Sanierungsarbeiten an einem Altbau, werden Sie einen Pauschalvertrag kaum durchsetzen können, da die Bausubstanz nicht selten Überraschungen in sich birgt und damit eine vernünftige Kalkulation nicht möglich ist.
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