Beim geplanten Erwerb eines Bestandsobjektes kommt es darauf an, über den Zustand der Immobilie Klarheit zu erhalten. Geprüft werden muss der technische Gebrauchtzustand des Objektes, insbesondere die Außenhaut, der Keller, der Innenausbau sowie Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen. Der Sachverständige wird das Ergebnis seiner Feststellungen schriftlich festhalten. Die großen Anbieter versehen die Ergebnisse ihrer Untersuchung häufig noch mit einem Gütesiegel, in welchem der Zustand des Objektes in bestimmte Qualitätskategorien eingestuft wird. Zusätzlich kann eine Schätzung des Verkehrswertes beauftragt werden, welche sowohl bei den Kaufpreis- als auch bei den Kreditverhandlungen mit der Bank nützlich sein kann. Sind Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten erforderlich, so kann sich der Gutachter auch zu deren voraussichtlichen Kosten äußern. Bei neuen Objekten (z.B. Erwerb vom Bauträger) kann der Gutachter vor Vertrags-unterzeichnung die Leistungsbeschreibung auf Qualität und Vollständigkeit überprüfen. Zusätzlich kann er den Bauverlauf, insbesondere die Erreichung der im Vertrag festgeschriebenen Baufortschritte, überwachen, von denen die Zahlung der einzelnen Raten abhängt. Letzteres läuft unter der Bezeichnung "Baucontrolling" und ist für private Bauherren, die meist nur einmal im Leben bauen und dann mit bautechnischen Fragen konfrontiert werden, empfehlenswert.
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