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Der Sachverständige sieht mehr


Beim Erwerb eines Altbaus als auch bei einem Neubau geht es in der Regel um viel Geld. Immer besteht für den Käufer das Risiko, vorhandene Mängel nicht zu erkennen oder zu unterschätzen. Rund 23.000 Euro zahlen die Familien drauf, weil Verträge fehlerhaft sind und Bauleistungen technisch nur unzureichend überwacht werden, sagt Rüdiger Mattis, Vorstands-mitglied im Verband Privater Bauherren (VPB). Wer dieses Risiko minimieren möchte, kann durch Hinzuziehung eines Bausachverständigen bereits im Vorfeld viel Ärger vermeiden.
Nur die wenigsten Erwerber haben ausreichende Spezialkenntnisse, um Bau- und Ausführungsmängel zu erkennen und die späteren Kosten für ihre Beseitigung realistisch einzuschätzen. Ein Bausachverständiger hilft hier weiter. Seine Erkenntnisse können auch in den Kaufpreisverhandlungen mit dem Verkäufer verwendet werden. Hinzu kommt, dass er den Zustand des Hauses oder der Wohnung objektiv festhält, sodass auf seine Feststellungen zurückgegriffen werden kann, wenn es später über den Zustand des Hauses zu Diskussionen kommt.
   
Wie bei allen anderen am Bau Beteiligten, kommt es auch beim Sachverständigen darauf an, eine sachkundige und erfahrene Person zu finden. Auf der Suche nach einem geeigneten Sachverständigen, dessen Kosten sich schnell amortisieren, kann man auf große Prüfungsorganisationen wie TÜV oder Dekra zurückgreifen. Alternativ listen Industrie- und Handelskammern (IHK) öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Baufragen auf. Wichtig zu wissen ist, dass sich jeder als „Sachverständiger“ bezeichnen darf, ohne dass hierzu irgendeine behördliche Überprüfung oder dergleichen stattfindet. Auch in den Listen der IHKs findet man nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Diese sind darauf vereidigt, dass ihre Gutachten unabhängig, unparteiisch,weisungsfrei, persönlich und gewissenhaft erstellt werden. Bevor ein Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt wird, muss er in einem aufwändigen Überprüfungsverfahren seine besondere Sachkunde nachweisen. Das bietet eine gewisse Sicherheit, was die Qualifikation des Sachverständigen anbelangt. Ebenso anerkannt und kompetent sind die Fachleute der großen Organisationen wie TÜV oder Dekra, die sich in den letzten Jahren verstärkt in den Bereichen Bau- und Grundstücksbegutachtung betätigen.
   
Beim geplanten Erwerb eines Bestandsobjektes kommt es darauf an, über den Zustand der Immobilie Klarheit zu erhalten. Geprüft werden muss der technische Gebrauchtzustand des Objektes, insbesondere die Außenhaut, der Keller, der Innenausbau sowie Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen. Der Sachverständige wird das Ergebnis seiner Feststellungen schriftlich festhalten. Die großen Anbieter versehen die Ergebnisse ihrer Untersuchung häufig noch mit einem Gütesiegel, in welchem der Zustand des Objektes in bestimmte Qualitätskategorien eingestuft wird. Zusätzlich kann eine Schätzung des Verkehrswertes beauftragt werden, welche sowohl bei den Kaufpreis- als auch bei den Kreditverhandlungen mit der Bank nützlich sein kann. Sind Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten erforderlich, so kann sich der Gutachter auch zu deren voraussichtlichen Kosten äußern. Bei neuen Objekten (z.B. Erwerb vom Bauträger) kann der Gutachter vor Vertrags-unterzeichnung die Leistungsbeschreibung auf Qualität und Vollständigkeit überprüfen. Zusätzlich kann er den Bauverlauf, insbesondere die Erreichung der im Vertrag festgeschriebenen Baufortschritte, überwachen, von denen die Zahlung der einzelnen Raten abhängt. Letzteres läuft unter der Bezeichnung "Baucontrolling" und ist für private Bauherren, die meist nur einmal im Leben bauen und dann mit bautechnischen Fragen konfrontiert werden, empfehlenswert.

© ph@new-econ.de


Original-Ansicht des Artikels aus AM SONNENPLATZ Ausgabe 2/2005 (PDF)

   
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