Neben der Nutzbarkeit ist der jeweilige Zuschnitt des Raumes entscheidend für die Flächenerfassung. Nischen, Erker oder Dachschrägen können die Nutzung einschränken und fließen deshalb nur anteilig in die Gesamtfläche ein. Es gilt: Räume und Raumteile mit einer lichten Höhe zwischen einem und zwei Metern werden nur zur Hälfte angesetzt. Alles, was höher ist, wird zu 100 Prozent berücksichtigt; beträgt die Raumhöhe weniger als einen Meter, findet kein Flächenansatz mehr statt. Für Treppen mit mehr als drei Stufen und Treppenabsätze sowie Schornsteine, Pfeiler und Mauervertiefungen mit weniger als 13 cm Tiefe erfolgt ebenfalls keine Flächenberechnung. Anrechnungsfrei bleiben auch Zubehörräume, die sich außerhalb der Wohnung befinden, etwa Keller- und Abstellräume, Waschküchen, Trocken- und Heizungsräume sowie Garagen.
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Fotos: Wintergarten Fachverband e.V.