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Rechnung für Nebenkosten prüfen und Geld sparen


Jede zweite Nebenkostenabrechnung falsch
Mieter sollten in diesem Frühjahr die Aufstellung ihrer Nebenkosten genau prüfen, damit sich in den rekordverdächtig hohen Rechnungen keine Fehler einschleichen. Darauf weist die Dresdner Bank hin. Denn Mieter leiden in diesem Jahr gleich doppelt: "Die gestiegenen Energiepreise machen Nachzahlungen bis zu mehreren hundert Euro wahrscheinlich, wodurch Nebenkosten ihrem schlechten Ruf als 'zweite Miete' immer mehr gerecht werden", so Thomas Beyerle, Immobilienexperte von Dresdner Bank und Allianz. Zudem: Nach Einschätzung des Deutschen Mieter-bundes ist jede zweite Nebenkostenabrechung falsch.
"Mieter sollten darauf achten, dass nur tatsächliche Betriebskosten und im Mietvertrag vereinbarte Kosten umgelegt werden", so Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Weiterer Tipp: Bei unplausiblen Preissprüngen im Vergleich zum Vorjahr nachhaken und Einblick in die Original-Rechnungen fordern. Hat ein Mieter Zweifel an der Abrechnung, muss er das dem Vermieter innerhalb eines Jahres mitteilen. Sonst gilt die Rechnung als akzeptiert. Mehr Rechte haben Mieter seit einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 94/05) gegenüber zu langsamen Vermietern. Generell gilt: Mieter müssen Nebenkosten nur begleichen, wenn diese innerhalb eines Jahres vom Vermieter in Rechnung gestellt wurden.
   
Spiegelt die Abrechung den tatsächlichen Verbrauch wider, sind etwa alle Messgeräte korrekt abgelesen worden? Sind Wohn- und Heizfläche sowie die Heizkörpermaße richtig angegeben? Sind die Verbrauchserfassungsgeräte der richtigen Wohnung zugeordnet? Sind die Kosten für Allgemeinflächen auf alle Mietparteien richtig umgelegt? Wurde bei Verdunstungsröhrchen die Ampulle gewechselt? Faustregel: Die Abrechnung der Nebenkosten erfolgt abhängig von Wohnfläche und Verbrauch. Um die Nebenkosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben, muss ein Vermieter laut Gesetz "wirtschaftlich vernünftig" agieren. Das heißt, er darf die Betriebskosten nicht unnötig in die Höhe treiben. Mieter können im aktuell vom Mieterbund erstellten Nebenkostenspiegel ablesen, wie wirtschaftlich ihr Vermieter arbeitet (www.mieterbund.de).
   
Die Auflistung der Kosten muss nachvollziehbar und übersichtlich sein. Sie enthält die "warmen" Betriebskosten, das ist der individuelle Verbrauch für Heizung und Warmwasser. Streit gibt es eher bei den "kalten" Betriebskosten. Darunter fallen Grundsteuer (diejenige für gewerbliche Mieter muss extra abgerechnet werden), Wasserkosten (Wassergeld, Kosten der Wasseruhr), Fahrstuhlanlagen (Betriebsstrom, Überwachung und Wartung), Straßenreinigung (umgelegt nach Kopfzahl oder Wohnfläche), Müllbeseitigung, Hausreinigung (auch Kosten einer Putzfirma), Beleuchtung (z. B. Treppenhaus, Waschküche, Außenbeleuchtung), Schornsteinfeger, Versicherung (etwa Gebäude und Haftpflicht, nicht aber der Rechtsschutz). Achtung beim Thema Hausmeister: Wird er bereits für Gartenpflege, Schneeräumung oder Treppenreinigung bezahlt, dürfen diese Posten nicht noch einmal auf der Abrechnung auftauchen. Auch Gemeinschaftsantenne und TV-Kabelgebühren können auf die Mieter umgelegt werden.
   
Leerstandskosten, Finanzierungs- und Lagerkosten für Brennstoff oder die Tankmiete, vor Ersteinzug entstandene Grundkosten (Gasanschluss, Verdunstungsröhrchen), Rechnungen außerhalb des Abrechungszeitraums. Kosten für die Öllieferung dürfen nicht einfach umgelegt werden, es muss der individuelle Verbrauch berechnet werden.
   
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes sind die Warmmieten 2005 mit 2,8 Prozent fast doppelt so schnell gestiegen wie 2004 und 2003. Für die Explosion der Nebenkosten, die inzwischen bereits mehr als ein Drittel der Gesamtwohnkosten ausmachen, sorgten vor allem hohe Energiepreise. So hat sich Strom um 10,5 Prozent verteuert, Gas- und Heizölpreise kletterten 2005 um 32 Prozent.

"Auch 2006 werden die Nebenkosten weiter überproportional steigen", prognostiziert der Leiter des Instituts für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen, Stefan Jokel.

Quelle: Dresdner Bank

   
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