Ibiza kann bezüglich Infrastruktur und Landschaft durchaus mit Mallorca mithalten. Die Insel gilt vielen Urlaubern als Partyzone, in der Nebensaison fehlt es dagegen häufig an geöffneten Restaurants. Beim Immobilienkauf sollten Sie grundsätzlich einen Anwalt einschalten, der im spanischen Baurecht erfahren ist. So genügt in Spanien ein mündlicher Vertrag. Für die Grundbucheintragung zählt aber nur ein öffentlicher Vertrag, der beim Notar beurkundet werden muss. Die Wertzuwachssteuer ("Plusvalia") in Höhe von 35 Prozent des Wertzuwachses zwischen Kauf und Verkauf (Residenten zahlen nur 15 %) zahlt in der Regel der Verkäufer, der sie aber häufig auf den Käufer abzuwälzen versucht. Oft wird daher im notariellen Kaufvertrag ein geringerer Betrag angegeben und der Rest bar bezahlt. Bis 30 Prozent "Unterverbriefung" sind üblich.
Anders als in Deutschland steht nicht alles Wesentliche im Grundbuch. So darf praktisch nie direkt an der Küste gebaut werden. Und Zahlungsrückstände bei den Gemeindeabgaben der letzten vier Jahre hat der Käufer zu tragen. Leider können Baupläne von den Gemeinden nachträglich geändert werden. Dies kann im Extremfall zur Enteignung gegen Entschädigung führen. Bei Schwarzbauten droht Abriss ohne Entschädigung – also unbedingt die frühere Baugenehmigung vom Verkäufer zeigen lassen. Übrigens: Wer eine spanische Immobilie erbt, muss Erbschaftsteuer in Deutschland und Spanien bezahlen. Die Freibeträge vor Ort sind selbst für Ehepartner und Kinder sehr niedrig. Bausparer können sich freuen, denn generell können Bauspardarlehen auf der ganzen Welt für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Einige Anforderungen stellt der Gesetzgeber allerdings. Interessenten sollten dazu Ihren Bauspar -und Finanzierungsexperten ansprechen oder das Kunden Service Center der Allianz Dresdner Bauspar AG anrufen.
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Immobilienkauf Beim Immobilienkauf in Spanien fallen Grunderwerbsteuer (6 % bei Altbauten; 7 % bei Neubauten), Grundbuchkosten (0,3 %) und Maklerprovision (5 %) an. Hinzu kommt die jährliche Grundsteuer (0,3 bis 0,4 % des Zeitwertes).