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Auslandsimmobilie


Paradies mit Schatten
Wer von einem Domizil im Ausland träumt, denkt vor allem an das ganzjährig milde Klima. Doch auch die Gepflogenheiten bei Immobilien sind vielfach heißer als bei uns. Der Erfahrungsbericht eines deutschen Ferienhausbesitzers.
Das 3-Raum-Apartment mit Meerblick (75 m²) in der Nähe von San Antonio hat viel Charme. Als Mark Hübner (Name von der Redaktion geändert) vor acht Jahren sein Ferienheim an der Westküste von Ibiza kaufte, zahlte er 130.000 DM. Seither hat er großzügig umgebaut und den Wert auf wenigstens 150.000 Euro erhöht. Kein Einzelfall: Der Run auf Ferienobjekte im mediterranen Klima bescherte der Balearen-Insel in den letzten sieben Jahren eine Preissteigerung von über 200 Prozent. Vor allem Engländer, Deutsche und gut Betuchte aus dem Nahen Osten kommen auf die ehemalige Hippie-Insel und bringen dadurch den Markt in Unordnung. Im Schnitt zahlen Käufer heute zwischen 1.500 und 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Für Einfamilienhäuser mit 1.000 m² Grundstück werden zwischen 250.000 und 450.000 Euro veranschlagt.
   
Doch Mark Hübner will gar nicht verkaufen. Da er nur wenige Wochen im Jahr das Haus nutzen kann, muss er sich mit ganz anderen Problemen herumschlagen. Das Apartment liegt in einer Urbanisation. Diese Gemeinschaftsanlage – vergleichbar dem Recht deutscher Eigentumswohnungen – wird zwar ganzjährig bewacht, verursacht aber auch enorme Kosten. Allein 3.000 Euro laufen laut Hübner auf – für Grundsteuer, Umlagen an die Verwaltung, Handwerker, Gärtner und Reinigung. Zwar versucht er die Kosten durch Vermietung zu drosseln, doch das sei am Ende allenfalls ein Nullsummenspiel.
   
Große Teile der Küste Ibizas sind von steilen Felsen gesäumt. Zum nächsten Strand sind es nicht selten einige Kilometer Autofahrt. Wegen des Meerblicks werden immer mehr küstennahe Berge zugebaut, jedoch ohne direkten Zugang zum Wasser. Bei Regen verwandeln sich die Hänge dann in regelrechte Sturzbäche. Mitunter spülen sie auch den Baugrund und im Extremfall Häuser mit sich fort. So zuletzt im Herbst 2005 in Es Cubells an der Südküste: An den Steilhängen, die eigentlich kein Siedlungsgebiet sind, fielen 30 Wohnungen in sich zusammen – allesamt im Besitz von Deutschen. Auf dem Schaden dürften die Eigentümer sitzen bleiben: Versicherbar sind solche Umstände aus Deutschland heraus kaum.

Finca-Liebhaber laufen im Inneren der Insel nicht solche Gefahr. Sie müssen aber auf manche Annehmlichkeit verzichten oder mit hohen Kosten für die Renovierung rechnen. Ein funktionierendes Heizsystem ist auch im Winter von Ibiza wichtig! Im Innern liegende Objekte um reizvolle Orte wie Santa Gertrudis oder Sant Rafael gelten noch als Geheimtipp und werden recht preisgünstig angeboten. Allerdings muss man auch hier für eine renovierungsbedürftige 90-Quadratmeter-Finca um die 200.000 Euro zahlen.
   
Ibiza kann bezüglich Infrastruktur und Landschaft durchaus mit Mallorca mithalten. Die Insel gilt vielen Urlaubern als Partyzone, in der Nebensaison fehlt es dagegen häufig an geöffneten Restaurants. Beim Immobilienkauf sollten Sie grundsätzlich einen Anwalt einschalten, der im spanischen Baurecht erfahren ist. So genügt in Spanien ein mündlicher Vertrag. Für die Grundbucheintragung zählt aber nur ein öffentlicher Vertrag, der beim Notar beurkundet werden muss. Die Wertzuwachssteuer ("Plusvalia") in Höhe von 35 Prozent des Wertzuwachses zwischen Kauf und Verkauf (Residenten zahlen nur 15 %) zahlt in der Regel der Verkäufer, der sie aber häufig auf den Käufer abzuwälzen versucht. Oft wird daher im notariellen Kaufvertrag ein geringerer Betrag angegeben und der Rest bar bezahlt. Bis 30 Prozent "Unterverbriefung" sind üblich.

Anders als in Deutschland steht nicht alles Wesentliche im Grundbuch. So darf praktisch nie direkt an der Küste gebaut werden. Und Zahlungsrückstände bei den Gemeindeabgaben der letzten vier Jahre hat der Käufer zu tragen. Leider können Baupläne von den Gemeinden nachträglich geändert werden. Dies kann im Extremfall zur Enteignung gegen Entschädigung führen. Bei Schwarzbauten droht Abriss ohne Entschädigung – also unbedingt die frühere Baugenehmigung vom Verkäufer zeigen lassen. Übrigens: Wer eine spanische Immobilie erbt, muss Erbschaftsteuer in Deutschland und Spanien bezahlen. Die Freibeträge vor Ort sind selbst für Ehepartner und Kinder sehr niedrig. Bausparer können sich freuen, denn generell können Bauspardarlehen auf der ganzen Welt für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Einige Anforderungen stellt der Gesetzgeber allerdings. Interessenten sollten dazu Ihren Bauspar -und Finanzierungsexperten ansprechen oder das Kunden Service Center der Allianz Dresdner Bauspar AG anrufen.

© DP@NEW-ECON.DE
Foto: TUI

Immobilienkauf Beim Immobilienkauf in Spanien fallen Grunderwerbsteuer (6 % bei Altbauten; 7 % bei Neubauten), Grundbuchkosten (0,3 %) und Maklerprovision (5 %) an. Hinzu kommt die jährliche Grundsteuer (0,3 bis 0,4 % des Zeitwertes).

Original-Ansicht des Artikels aus AM SONNENPLATZ Ausgabe 3/2006 (PDF)
   
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