Bei Verträgen, die vor dem 01.01.05 abgeschlossen wurden, sind Auszahlungen steuerbefreit, wenn die Police mindestens 12 Jahre Laufzeit hat und die Versicherungsbeiträge in mehr als fünf gleichmäßigen Jahresbeiträgen gezahlt wurden. Bei Versicherungen, die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, sind die Wertzuwächse mit dem persönlichen Einkommen-steuersatz zu versteuern. Doch auch hier eine Ausnahme: Hat die Versicherung 12 Jahre Laufzeit und ist der Versicherungsnehmer bei Auszahlung über 60 Jahre alt, müssen die Wertzuwächse nur zur Hälfte versteuert werden.
Quelle: Dresdner Bank
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