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Sparer aufgepasst


Freistellungsauftrag
Ab 2007 wird der Sparerfreibetrag von derzeit 1.370 Euro für Ledige und 2.740 Euro für Verheiratete auf 750 bzw. 1.500 Euro abgesenkt. Nach dem 1. Januar können unter Berücksichtigung des unveränderten Werbungskosten-Pauschbetrages (51 Euro/102 Euro) bei Einkünften aus Kapitalvermögen noch höchstens 801 Euro bzw. 1.602 Euro bei gemeinsamer Veranlagung vom Zinsabschlag freigestellt werden.
Liegen die Zinseinnahmen z.B. eines Singles ab dem kommenden Jahr bei über 801 Euro, muss jeder darüber hinausgehende Euro versteuert werden. Wie dramatisch sich dies auf das Thema Geldanlage auswirkt, macht der Vergleich mit der bisherigen Rechtslage deutlich: Bisher können Alleinstehende bei einer Geldanlage mit einer Verzinsung von 3 % rund 47.000 Euro steuerfrei anlegen. Nach neuer Gesetzeslage reduziert sich dieser Anlagebetrag für einen Single auf 26.700 Euro. Schlimmer noch: Mit jedem Prozentpunkt mehr Zinsen verändert sich die Rechnung zugunsten des Fiskus, sodass selbst bescheidene Vermögen der Besteuerung unterliegen können. Die Rendite der Geldanlage wird damit für viele merklich geschmälert. Für den vorausschauenden Sparer stellt sich daher jetzt die Frage: Was kann man tun?
   
In Anbetracht der Halbierung des Sparerfreibetrages entfaltet Bausparen einen neuen, zusätzlichen Charme. Durch die in der Regel geringe Guthabenverzinsung – bei den aktuellen Tarifen der Allianz Dresdner Bauspar AG durchgängig 1 Prozent – bleiben weit größere Vermögen als bei anderen Geldanlagen von der Besteuerung verschont. Im Beispiel des Singles beträgt das steuerfreie Sparen mit dem Bauspartarif 4 (Niedrigzins) satte 80.000 Euro. Gegenüber der alternativen Geldanlage in einem festverzinslichen Wertpapier mit einer höheren Verzinsung ist dies ein deutlicher Vorteil. Sparer sollten unter Berücksichtigung ihres Sparvermögens und ihrer steuerlichen Situation prüfen, ob für sie die Aufstockung eines bestehenden Bausparvertrages oder der Abschluss eines neuen Bausparvertrages von Vorteil ist. Wer feste Bau- oder Kaufabsichten hegt oder wenn Renovierungs-/Modernisierungsmaßnahmen bevorstehen, ist der Bausparvertrag mehr als eine Überlegung wert. Denn unabhängig von der steuerlichen Optimierung, bleibt der größte Vorteil des Bausparens der niedrige und fest vereinbarte Darlehenszins. Man sichert sich quasi als zusätzliches Bonbon einen Anspruch auf ein höheres Bauspardarlehen, was im Beispiel des Tarifs 4 (Niedrigzins) mit einer Nominalverzinsung von nur 1,95 %* die Haushaltskasse gegenüber anderen Baufinanzierungskomponenten merklich entlastet.
   
Liegt ein wirksamer Freistellungsauftrag vor, sind während seiner Gültigkeitsdauer Zinsen bis zum maximalen Sparerfreibetrag freigestellt. Bei der Verteilung des Freistellungsvolumens auf mehrere Kreditinstitute darf die Gesamtsumme der Freistellungsbeträge den gesetzlichen Höchstbetrag nicht überschreiten. Die bei der Allianz Dresdner Bauspar AG erteilten Freistellungsaufträge behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Der Freistellungsbetrag wird jedoch aufgrund der gesetzlichen Regelung zum 1. Januar 2007 automatisch auf 56,37 Prozent des ursprünglich erteilten Freibetrags reduziert. Freistellungsaufträge ab dem Jahr 2007 können nur auf neuen, geänderten Formularen erteilt werden. Eine Erneuerung ist nur erforderlich, wenn der dann gültige, maximale Sparerfreibetrag neu verteilt werden soll.

Bei weiteren Fragen ist Ihnen gerne der Außendienst der Allianz Dresdner Bauspar AG, die Agenturen der Allianz und alle Filialen der Dresdner Bank oder unser Kundenservice-Center unter der Telefonnummer 0 18 03. 22 19 22 (0,09 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz) behilflich.

© amsonnenplatz@adbag.de

*Effektiver Jahreszins ab Zuteilung 2,18% – 2,65% p.a. bei einer monatlichen Zins- und Tilgungsrate von 0,60% – 1,80% des Bauspardarlehens.

Original-Ansicht des Artikels aus AM SONNENPLATZ Ausgabe 4/2006 (PDF)
   
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