Liegt ein wirksamer Freistellungsauftrag vor, sind während seiner Gültigkeitsdauer Zinsen bis zum maximalen Sparerfreibetrag freigestellt. Bei der Verteilung des Freistellungsvolumens auf mehrere Kreditinstitute darf die Gesamtsumme der Freistellungsbeträge den gesetzlichen Höchstbetrag nicht überschreiten. Die bei der Allianz Dresdner Bauspar AG erteilten Freistellungsaufträge behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Der Freistellungsbetrag wird jedoch aufgrund der gesetzlichen Regelung zum 1. Januar 2007 automatisch auf 56,37 Prozent des ursprünglich erteilten Freibetrags reduziert.
Freistellungsaufträge ab dem Jahr 2007 können nur auf neuen, geänderten Formularen erteilt werden. Eine Erneuerung ist nur erforderlich, wenn der dann gültige, maximale Sparerfreibetrag neu verteilt werden soll.
Bei weiteren Fragen ist Ihnen gerne der Außendienst der Allianz Dresdner Bauspar AG, die Agenturen der Allianz und alle Filialen der Dresdner Bank oder unser Kundenservice-Center unter der Telefonnummer 0 18 03. 22 19 22 (0,09 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz) behilflich.
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*Effektiver Jahreszins ab Zuteilung 2,18% – 2,65% p.a. bei einer monatlichen Zins- und Tilgungsrate von 0,60% – 1,80% des Bauspardarlehens.