Ein wunder Punkt sind nicht selten offene Beträge, die der bisherige Wohnungsbesitzer noch an die Eigentümergemeinschaft zu zahlen hat. Das können nicht beglichene Rechnungen sein, fehlende Zahlungen für die Instandhaltungsrücklage oder rückständige Heizölforderungen. Tipp: Beantragen Sie beim Verwalter Akteneinsicht oder eine schriftliche Bestätigung, dass keine Rückstände vorhanden sind. Vergewissern Sie sich zudem über die Höhe der Nebenkosten der Wohnung, und ob alle Abrechnungen korrekt beglichen sind.
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