Das Finanzierungsmodell Konstant besteht aus einem Vorausdarlehen, das durch einen Bausparvertrag nach dessen Zuteilung abgelöst wird. Über die komplette Laufzeit von 25 Jahren bleibt der Beitrag konstant. Kein Risiko der Erhöhung nach der ersten Zinsfestschreibung.
Darlehensabschnitt 1
(bis zur Zuteilung des Bausparvertrages)
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Vorausdarlehen Darlehenssumme
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180.000 Euro
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Zins nominal/
effektiver Jahreszins¹
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4,70%/4,80%
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Zinsfestschreibung
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14 Jahre
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Bausparvertrag (Tarif 1 Plus)
Bausparsumme
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180.000 Euro
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Guthabenzins
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1,0%
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Mindestansparung
(in % der Bausparsumme)
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35%
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Bausparguthaben
bei Zuteilung
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65.895 Euro
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Monatliche Zinsen für
das Hypothekendarlehen
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705 Euro
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Monatliche Sparleistung
für den Bausparvertrag
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378 Euro
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Monatlicher Beitrag für
eine Risiko-Lebensversicherung
(DLVAG)²
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19 Euro
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Darlehensabschnitt 2
(ab Zuteilung des Bausparvertrages)
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Bauspardarlehen
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114.105 Euro
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Zins nominal/
effektiver Jahreszins¹
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3,50%/4,16%
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Tilgungsdauer des Bauspardarlehens
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ca. 10 Jahre, 9 Monate |
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Monatlicher Zins- und Tilgungsbeitrag
für das Bauspardarlehen
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1.083 Euro |
¹ Beispielhafter Zinssatz Vorausdarlehen 4,70% nom., anfänglicher effektiver Jahreszins 4,80% p.a. Konstant ist eine Finanzierungs-Lösung der Allianz Dresdner Bauspar AG. Die monatliche Rate ist abhängig von den aktuellen Zinskonditionen des Vorausdarlehens und der Zinsfestschreibungszeit. Die Werte sind beispielhaft und freibleibend. (Stand: September 2006)
² Eintrittsalter Versicherungsnehmer: 30 Jahre; Versicherungsdauer 14 Jahre; Versicherungsleistung bei Tod: 180.000 Euro; monatlicher Beitrag 29 Euro; monatlicher Beitrag abzgl. Sofortüberschussbeteiligung: 19 Euro. Die in diesen Werten enthaltene Überschussbeteiligung kann nicht garantiert werden. Sie gilt nur dann, wenn die für 2006 festgesetzten Überschussanteile künftig unverändert bleiben. Die Höhe der Überschüsse hängt von der Verzinsung der Kapitalanlagen, dem Verlauf der Sterblichkeit und der Entwicklung der Kosten ab. Dadurch unterliegen die Überschüsse Schwankungen, die sich auch auf die Überschussbeteiligung des einzelnen Vertrags auswirken können. (Stand: September 2006)
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