Eine Unsicherheit bei der Erbpacht besteht darin, dass der Pachtzins regelmäßig entsprechend der Entwicklung des Grundstückswertes angepasst werden kann. Ist der Wert gestiegen, darf der Verpächter die Abgabe anheben. Oft werden bereits bei Vertragsunterzeichnung langjährige Anpassungsvereinbarungen getroffen. Steigende Erbpachtzinsen können den anfänglichen finanziellen Vorteil über kurz oder lang zunichte machen. Im Endeffekt kann es passieren, dass der Pächter stetig mehr für den Erbbauzins aufwenden muss, während der Grundstückskäufer seine Schuld von Monat zu Monat verringert. Nach rund 20 bis 30 Jahren hat der Käufer sein Darlehen in aller Regel getilgt und ist schuldenfrei, der Pächter zahlt dagegen weiter.
Drittens sollten Käufer bedenken, was nach Ablauf der Pachtfrist passiert. Schließlich gehört dem Erwerber zwar das Haus, nicht aber der Grund. Für Familien mit Kindern, die das Objekt später nach Möglichkeit erben sollen, entsteht dadurch eine erhebliche Unsicherheit. Wird der Pachtvertrag nicht verlängert, muss das Haus aufgegeben werden. Da nur ein Käufer in Frage kommt, nämlich der Erbbaurechtgeber, dürfte der Verhandlungs-spielraum zur Erzielung eines akzeptablen Preises gering sein. Wichtig für Käufer ist es daher, möglichst langfristig Rechtssicherheit zu erhalten, bevor sie sich für ein Erbbaurechtsmodell entscheiden.
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