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Neue Zuschüsse für umweltfreundliches Heizen


Energiesparen
Für neue Solarkollektoren oder Biomassekessel können Hauseigentümer Finanzzuschüsse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragen. Auch Anträge, die vergangenes Jahr wegen Knappheit von Haushaltsmitteln abgelehnt wurden, können nun erneut gestellt werden.
Seit Anfang des Jahres 2007 hat das Bafa den Bereich „Basisförderung“ auf ein vereinfachtes, bürger-freundliches Förderverfahren umgestellt. Nunmehr müssen Antragsteller nicht mehr bereits vor Abschluss eines Liefer- bzw. Kaufvertrages den Förderantrag bei der Bafa einreichen. Die Förderung erfolgt auch nach Vertragsunterzeichnung. Die Anträge sind nach Herstellung der Betriebsbereitschaft einzureichen. Förderfähig sind Vorhaben, die nach dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertiggestellt sind. Das Bafa empfiehlt jedoch, sich bei der Auswahl der Anlage darüber zu informieren, welches Produkt die Voraussetzung für eine Förderung erfüllt und welches nicht.

Listen mit förderfähigen Anlagen erhalten Sie beim Bafa. Anträge auf Förderung kann man direkt über das Internet stellen oder telefonisch unter: 06196/908-625. Neben dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • der Nachweis der Betriebsbereitschaft der Anlage
  • der Nachweis über die tatsächlichen Kosten und die errichtete Kollektorfläche bzw. die installierte Nenn-wärmeleistung
  • der Zahlungsnachweis (Bankbelege)
  • eine Herstellererklärung (nur bei Biomasseanlagen erforderlich)

Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft einzureichen. Für Investoren, die die neue Heizung im Zeitraum von 16. Oktober 2006 bis 31. März 2007 installiert haben, endet die Antragsfrist am 30. September.
   
Die Basisförderung umfasst die Förderung von Solar-kollektoranlagen, von automatisch beschickten Biomasseanlagen von 8 kW bis 100 kW Nenn-wärmeleistung und von handbeschickten Scheitholzvergaserkesseln ab 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung.

  • Solarkollektoren: Die Förderung für Anlagen zur Warmwassergewinnung beträgt 40 Euro je Quadratmeter installierter Bruttokollektorfläche. Für kombinierte Anlagen (Heizung und Warmwasser-aufbereitung) gibt es 70 Euro je Quadratmeter installierter Bruttokollektorfläche
  • Holzpelletkessel: Pelletöfen fördert das Bafa mit 24 Euro pro Kilowatt Nennwärmeleistung (mindestens 1.000 Euro)
  • Scheitholzvergaserkessel: Für Scheitholzöfen beträgt der Zuschuss 750 Euro
  • Hackschnitzelkessel: Hier erhalten Antragsteller 500 Euro Einmalförderung
   
Für besonders innovative Techniken können Investoren höhere Fördermittel erhalten. Dann ist jedoch der Förderantrag vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrages zu stellen! Zu den technischen Anforderungen hat das Bundesumweltministerium im April 2007 Ausführungsbestimmungen erlassen. Danach werden für die Markteinführung von neuen Solarkollektoranlagen derzeit bis zu 70 Anlagen im Rahmen der Innovationsförderung bezuschusst. Biomasseanlagen werden erst ab 1. Oktober 2007 gefördert. Die Förderhöhe ist sehr unter-schiedlich. Sie beträgt je nach Anlage das Zwei- bis Dreifache der Basisförderung oder aber bis zu 30 Prozent der Kreditmittel, wenn Fördermittel die KfW-Förderbank in Anspruch genommen wurden. Nähere Angaben dazu finden Interessenten im Internet oder unter Tel: 06196/ 908-625

© Insignio (ge)
Foto: Suntechnics

   
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