Seit Anfang des Jahres 2007 hat das Bafa den Bereich „Basisförderung“ auf ein vereinfachtes, bürger-freundliches Förderverfahren umgestellt. Nunmehr müssen Antragsteller nicht mehr bereits vor Abschluss eines Liefer- bzw. Kaufvertrages den Förderantrag bei der Bafa einreichen. Die Förderung erfolgt auch nach Vertragsunterzeichnung. Die Anträge sind nach Herstellung der Betriebsbereitschaft einzureichen. Förderfähig sind Vorhaben, die nach dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertiggestellt sind. Das Bafa empfiehlt jedoch, sich bei der Auswahl der Anlage darüber zu informieren, welches Produkt die Voraussetzung für eine Förderung erfüllt und welches nicht.
Listen mit förderfähigen Anlagen erhalten Sie beim Bafa. Anträge auf Förderung kann man direkt über das Internet stellen oder telefonisch unter: 06196/908-625. Neben dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
- der Nachweis der Betriebsbereitschaft der Anlage
- der Nachweis über die tatsächlichen Kosten und die errichtete Kollektorfläche bzw. die installierte Nenn-wärmeleistung
- der Zahlungsnachweis (Bankbelege)
- eine Herstellererklärung (nur bei Biomasseanlagen erforderlich)
Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft einzureichen. Für Investoren, die die neue Heizung im Zeitraum von 16. Oktober 2006 bis 31. März 2007 installiert haben, endet die Antragsfrist am 30. September.