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Wintercheck


Versicherung
In den Wintermonaten werden den Versicherern im Schnitt 21.000 frostbedingte Schäden im Gesamtvolumen von über 25 Millionen Euro gemeldet. Strenge Winter kommen besonders teuer: Sie kosten bis zu 150 Millionen Euro.

Wenn es kalt wird, frieren Rohre und Heizkörper ein und platzen. Die Ursache: Das Volumen von Eis ist größer als das von Wasser - beim Gefrieren vergrößert sich das Volumen von Wasser um etwa 9 Prozent - und die Rohre halten diesem Druck nicht stand. Weitere Schäden entstehen später durch das aufgetaute Wasser, das aus den Rohren fließt.

Ob Rohrbruch oder auslaufendes Wasser: Die Wohngebäudeversicherung tritt ein, wenn durch Frost Schäden am Haus entstehen. Auch die Auftaukosten von Rohren, Fußbodenheizung oder Heizkörpern gehören zum Versicherungsschutz. Wird das Eigentum des Bewohners durch einen Wasserschaden beschädigt oder zerstört, kommt die Hausratversicherung dafür auf. Bewohner und Hausbesitzer müssen allerdings Vorkehrungen treffen, um das Risiko eines Frostschadens möglichst gering zu halten: Die Heizung im Winter nie ganz ausschalten, immer auf kleiner Stufe weiterlaufen lassen. In Gebäudeteilen, die nicht beheizt werden, müssen Rohre und Heizkörper entleert werden, ebenso wie Außenwasserrohre und -hähne. Das ist wichtig, damit Versicherungsschutz besteht. Kommt es zu einem frostbedingten Schaden, zahlt die Wohngebäudeversicherung für Brüche an Rohren der Wasserversorgung und Frostschäden an sonstigen Leitungswasser führenden Einrichtungen.

Bei der Allianz Wohngebäudeversicherung »Optimal« sind innerhalb versicherter Gebäude alle Wasserrohre, Armaturen, Warmwasser- oder Dampfheizung, Sprinkler- oder Berieselungsanlagen, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen versichert. Zudem auch Frostschäden an Zuleitungsrohren außerhalb des Hauses auf dem eigenen Grundstück. Rohrbruch außerhalb des Grundstücks kann in der Regel gegen Aufschlag versichert werden.

   

Auch gegen die finanziellen Folgen der immer häufigeren Herbst- und Winterunwetter sollten Hausbesitzer rechtzeitig vorsorgen. Als Basisabsicherung gegen Unwetterschäden empfiehlt sich das Trio aus Wohngebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung.

Die Wohngebäudeversicherung ersetzt ab Windstärke acht (62 km/h) Schäden am eigenen Haus, etwa abgedeckte Dächer und Dachgauben, abgefallene Schornsteine oder Schäden durch umgefallene Bäume. Dafür muss Sturm aber ausdrücklich mitversichert sein, was nach Erkenntnissen der Allianz bei etwa 20 Prozent der Wohngebäude-Policen nicht der Fall ist. Kommt es zu einer Überschwemmung im Keller, besteht nur Versicherungsschutz, wenn die Deckung gegen Elementarschäden in der Police eingeschlossen ist. Verursachen Hagel, Blitz oder Sturm Schäden an der Wohnungseinrichtung, zahlt die Hausratversicherung.

Die Hausratpolice übernimmt auch beschädigte Satellitenschüsseln oder Markisen, die Mieter auf eigene Rechnung angebracht hatten. Schäden an elektronischen Geräten durch Überspannung bei Gewitter können auf Wunsch mitversichert werden. In der Optimal-Deckung der Allianz Hausratversicherung ist dies bereits - ohne Entschädigungsgrenze - enthalten. Trifft ein Baum vom eigengenutzten Grundstück das Haus des Nachbarn bzw. verletzt ein herabfallender Dachziegel einen Passanten, dann hilft hier die Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung. Diese prüft den Sachverhalt und reguliert berechtigte Ansprüche. Sollten unberechtigte Forderungen gestellt werden, wehrt die Versicherung die Ansprüche für den Kunden ab.

   

Wenn in der kalten Jahreszeit zunehmend Kerzen angezündet werden, steigt die Gefahr von Wohnungsbränden. Jedes Jahr fangen rund 22.000 Adventsgestecke und Weihnachtsbäume Feuer und richten Schäden in Millionenhöhe an. Tipp: Stets die Zweige feucht halten (Gesteck in einer flachen Wasserschale lassen), auf Zugluft verzichten und brennende Kerzen nicht unbeaufsichtigt lassen. Kommt es dennoch zum Brand, helfen Hausrat- und Gebäudeversicherung: Die Hausrat-Police ersetzt alles in der Wohnung - Möbel und Geräte ebenso wie Tapeten, Anstrich, Wandverkleidungen und Aufräumkosten. Für Schäden am Haus kommt die Wohngebäude-Police auf - auch für Wasserschäden, die durchs Löschen entstanden sind.

© Allianz, Allianz Dresdner Bauspar AG 2007

Foto: Pixelio/Karin Schmidt
   
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