Wenn es kalt wird, frieren Rohre und Heizkörper ein und platzen. Die Ursache: Das Volumen von Eis ist größer als das von Wasser - beim Gefrieren vergrößert sich das Volumen von Wasser um etwa 9 Prozent - und die Rohre halten diesem Druck nicht stand. Weitere Schäden entstehen später durch das aufgetaute Wasser, das aus den Rohren fließt.
Ob Rohrbruch oder auslaufendes Wasser: Die Wohngebäudeversicherung tritt ein, wenn durch Frost Schäden am Haus entstehen. Auch die Auftaukosten von Rohren, Fußbodenheizung oder Heizkörpern gehören zum Versicherungsschutz. Wird das Eigentum des Bewohners durch einen Wasserschaden beschädigt oder zerstört, kommt die Hausratversicherung dafür auf. Bewohner und Hausbesitzer müssen allerdings Vorkehrungen treffen, um das Risiko eines Frostschadens möglichst gering zu halten: Die Heizung im Winter nie ganz ausschalten, immer auf kleiner Stufe weiterlaufen lassen. In Gebäudeteilen, die nicht beheizt werden, müssen Rohre und Heizkörper entleert werden, ebenso wie Außenwasserrohre und -hähne. Das ist wichtig, damit Versicherungsschutz besteht. Kommt es zu einem frostbedingten Schaden, zahlt die Wohngebäudeversicherung für Brüche an Rohren der Wasserversorgung und Frostschäden an sonstigen Leitungswasser führenden Einrichtungen.
Bei der Allianz Wohngebäudeversicherung »Optimal« sind innerhalb versicherter Gebäude alle Wasserrohre, Armaturen, Warmwasser- oder Dampfheizung, Sprinkler- oder Berieselungsanlagen, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen versichert. Zudem auch Frostschäden an Zuleitungsrohren außerhalb des Hauses auf dem eigenen Grundstück. Rohrbruch außerhalb des Grundstücks kann in der Regel gegen Aufschlag versichert werden.