replacenav
Bausparvertrag als Präsent


Die clevere Alternative zum Geldgeschenk
Ob ein Geburtstag, die Einschulung oder das Abitur gefeiert werden - niemand möchte zu einem besonderen Anlass ohne Geschenk erscheinen. Doch es wird immer schwieriger, für die Kids ein passendes Präsent zu finden. Geldgeschenke werden daher immer beliebter. Eine sinnvolle Alternative: der Bausparvertrag als Geschenk.
Wer nicht immer Bargeld verschenken möchte, sondern mit einem Geschenk in die Zukunft eines lieben Menschen investieren will, ist mit einem Bausparvertrag als Präsent bestens beraten. Damit können die Kids später mal eine ganze Menge anfangen. Zum Beispiel eine Wohnung kaufen, bei den Eltern das Dachgeschoss ausbauen oder eine gemietete Wohnung renovieren. Und wenn das Bauspargeld dann doch nicht zum Bauen verwendet werden soll, lässt sich damit beispielsweise auch eine Wohnungseinrichtung finanzieren. Wichtig ist in jedem Fall eine gründliche Beratung mit dem Bausparfachmann über die Wahl des hierfür geeigneten Tarifs.
   
Der Schenker, zum Beispiel Eltern oder Großeltern, Tante oder Onkel, beantragen einen Geschenk-Bausparvertrag auf den Namen des Beschenkten. Ganz gleich, ob es der Tarif R 66 Plus oder ein klassischer Bausparvertrag sein soll, das Startkapital bestimmt derjenige, der schenkt. Der Schenker kann auch die monatlichen Beiträge einzahlen, deren Höhe er selbst bestimmen kann. Der Beschenkte erhält zu seinem Festtag eine Geschenk-Bausparurkunde von seinem "Gönner" überreicht. Er kann dann alternativ oder zusätzlich Geldgeschenke von Eltern, Verwandten, Freunden und Bekannten und beispielsweise das Kindergeld oder auch Teile des Taschengeldes auf den Vertrag einzahlen.
   

Ab dem 16. Lebensjahr können Jugendliche für ihre Sparleistungen die Wohnungsbauprämie einstreichen. Einzahlungen von Alleinstehenden bis zu 512 Euro im Jahr werden von Vater Staat mit einer Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 Prozent belohnt - vorausgesetzt, das zu versteuernde Einkommen liegt nicht über 25.600 Euro (bei Alleinstehenden). Als prämienbegünstigte Einzahlungen gelten nicht nur die eigenen, sondern auch die eingezahlten Geldgeschenke von Eltern, Großeltern, Verwandten und Bekannten sowie zusätzlich die Zinsen.

In der Ausbildung oder im ersten Job ist noch eine weitere Prämie drin: Der Arbeitgeber kann das Bausparkonto aufbessern, indem er zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen zuschießt. Wenn er bis zu 470 Euro im Jahr auf das Bausparkonto überweist, zahlt der Fiskus eine neunprozentige Arbeitnehmersparzulage, also maximal 42,30 Euro im Jahr unter der Voraussetzung, dass die hierfür geltenden Einkommensgrenzen (Ledige 17.900 Euro zu versteuerndes Einkommen, Verheiratete doppelt so viel) nicht überschritten werden. Wer nicht den Maximalbetrag überwiesen bekommt, sollte die Differenz aus der eigenen Tasche bezahlen.

   

Stellt der junge Bausparer während der Vertragslaufzeit fest, dass die Bausparsumme zu hoch oder zu niedrig ist, kann er den Betrag jederzeit ändern. Bei klassischen Bauspartarifen ist zu prüfen, ob die eingangs festgelegte Bausparsumme ausreicht. Ein wichtiger Grundsatz ist dabei zu beachten: Je höher die vereinbarte Bausparsumme ist, desto höher ist auch das Darlehen, dass dem Bausparer später für die Baufinanzierung ausbezahlt wird.

Nach Ablauf der gesetzlichen siebenjährigen Sperrfrist kann der junge Bausparer auf das Darlehen verzichten und über das Guthaben einschließlich Prämien und Zulagen frei verfügen. Er kann sich also kaufen, was er möchte.

© Publikom Z (ila)

   
Zum Thema
> Bauspar-Tarife
> Bausparen - als sichere Geldanlage
> Erfolgsprinzip Bausparen
Weitere Artikel
> Das 1x1 des Bausparvertrags
> Schneller Schuldenfrei
> Alphabet der Möglichkeiten - wohnwirtschaftliche Verwendung
> Finanzplan fürs Eigenheim
> Checkliste - Finanzielle Spielräume und Finanzbedarf
Ihr Kundenmagazin
> informieren
> reinschauen
> probieren
> abonnieren
Titelbild 'Am Sonnenplatz'

©ADBAG 2003. Alle Rechte vorbehalten. >Impressum >Datenschutz-Grundsätze >Nutzungsbedingungen Top