Ab dem 16. Lebensjahr können Jugendliche für ihre Sparleistungen die Wohnungsbauprämie einstreichen. Einzahlungen von Alleinstehenden bis zu 512 Euro im Jahr werden von Vater Staat mit einer Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 Prozent belohnt - vorausgesetzt, das zu versteuernde Einkommen liegt nicht über 25.600 Euro (bei Alleinstehenden). Als prämienbegünstigte Einzahlungen gelten nicht nur die eigenen, sondern auch die eingezahlten Geldgeschenke von Eltern, Großeltern, Verwandten und Bekannten sowie zusätzlich die Zinsen.
In der Ausbildung oder im ersten Job ist noch eine weitere Prämie drin: Der Arbeitgeber kann das Bausparkonto aufbessern, indem er zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen zuschießt. Wenn er bis zu 470 Euro im Jahr auf das Bausparkonto überweist, zahlt der Fiskus eine neunprozentige Arbeitnehmersparzulage, also maximal 42,30 Euro im Jahr unter der Voraussetzung, dass die hierfür geltenden Einkommensgrenzen (Ledige 17.900 Euro zu versteuerndes Einkommen, Verheiratete doppelt so viel) nicht überschritten werden. Wer nicht den Maximalbetrag überwiesen bekommt, sollte die Differenz aus der eigenen Tasche bezahlen.