Bei der Pflegeversicherung erhöht sich der Arbeitnehmeranteil Kinderloser zwischen 23 und 64 Jahren um 0,25 Punkte auf 1,1 %. Ausgenommen: Rentner und Eltern, deren Kinder verstorben sind. Die Elternschaft ist der Stelle nachzuweisen, die die Beiträge zur Pflegversicherung abführt. Ab Juli wird dann der Beitragssatz für Zahnersatz nicht mehr je zur Hälfte von Arbeitgeber und –nehmer getragen, sondern voll von dem gesetzlichen Krankenversicherten. Außerdem fordert der Gesetzgeber von allen Versicherten einen Sonderbeitrag von 0,5 Beitragspunkten.
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