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Taschengeld ist das wohl meist diskutierte Thema in deutschen Familien, mal abgesehen von Ausgehzeiten. Eltern sind oft unsicher, ab wann es Taschengeld für die Kleinen geben sollte, wie viel und wofür sie es möglichst ausgeben sollten. Wir haben zwar auch kein allgemeingültiges Rezept parat, aber ein paar Anregungen.
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Die schlechte Nachricht für alle Kids: Einen Rechts-anspruch auf Taschengeld gibt es nicht. Zwar haben Eltern die Pflicht, ihre Kinder mit allem Notwendigen zu versorgen, aber Bargeld gehört nicht dazu. Dennoch erhalten wahrscheinlich die meisten Kinder und Jugendlichen ein Taschengeld. Natürlich ist das in den Augen der Kinder nie hoch genug. Für Eltern ist es daher immer schwierig, das rechte Maß zu finden. Wie sie es auch machen: Es ist in den Augen der Kinder meist zu wenig. Daher hier ein paar Tipps, die sich an allgemeine Erfahrungen anlehnen.
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Mit dem ersten Taschengeld kann schon im Vorschulalter begonnen werden. Wer 50 Cents in der Woche gibt, führt die Kleinen langsam an den Umgang mit Geld heran. Spätestens mit der Einschulung wird es wichtig, über eigenes Geld zu verfügen. Dann kann der Betrag nachgerechnet und den Dingen ein Wert zugeordnet werden. Etwa bis zum 9. Lebensjahr sollte die wöchentliche Auszahlung beibehalten werden, danach wird mit einer monatlichen Zahlweise die Fähigkeit geschult, über einen längeren Zeitraum die eigenen Finanzen zu organisieren. Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes und nach der finanziellen Situation der Familie. Zu viel Taschengeld hat ebenfalls keinen Sinn, da der Bezug zur Realität verloren geht und falsche Wertmaßstäbe verinnerlicht werden.
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Taschengeld sollte immer pünktlich ausgezahlt werden und unabhängig davon, ob ein Kind brav oder böse war. Als Erziehungs- oder Druckmittel für Mithilfe im Haushalt sollte es nicht eingesetzt werden, weder in Form von Entzug noch von Erhöhung. Das Kind muss – ohne dass es um das Geld betteln muss – mit dem Betrag planen können. Ist er schon nach kurzer Zeit ausgegeben, neigen Eltern dazu, noch den einen oder anderen Euro nachzulegen. Das ist nicht sinnvoll, da Kindern so nicht lernen, mit dem Budget auszukommen. Besser ist es, über Ursachen zu sprechen und zu verhindern, dass es im nächsten Monat wieder zu einem Notstand kommt.
Wofür ein Kind sein Geld ausgibt, sollte ihm überlassen sein. Natürlich kann man über Ausgaben reden, die in den Augen von Erwachsenen sinnlos sind; aber das Gefühl, eigene Entscheidungen treffen zu können, sollte bleiben. Zu bedenken ist dabei: Was die beste Freundin besitzt, "braucht" man natürlich auch. Solch ein Gruppenverhalten ist ganz normal, damit das Kind bei Gleichaltrigen Anerkennung findet. Garderobe und Schulsachen sollten möglichst nicht vom Taschengeld gekauft werden müssen. Ebenso wie Kinder nicht dazu verdonnert werden sollten, zu sparen. Wenn die Eltern in Gelddingen Vorbild sind und in der Familie über finanzielle Vorhaben gesprochen wird, entwickeln Kinder auch ein Gefühl dafür, dass Geld nur in begrenztem Umfang zur Verfügung steht.
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Ist der Nachwuchs volljährig, erlischt das elterliche Sorgerecht. Beide Eltern sind ab sofort "barunterhalts-pflichtig", d.h. sie haben bis zum Ende der Ausbildung finanziell für das Kind zu sorgen. Kinder haben gegenüber den Eltern Anspruch auf eine angemessene Ausbildung. So lange das Kind zu Hause wohnt, richtet sich sein Unterhalt nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle. Jedes Elternteil trägt entsprechend seinem Einkommen zum Unterhalt bei. Sind Kinder in der Berufsausbildung mit eigenem Einkommen, wird das Lehrlingsgehalt abzüglich 85 Euro für Fahrkosten, Bücher u.ä. auf seinen Unterhaltsanspruch angerechnet. Allerdings müssen Eltern keine Endlosstudien bezahlen, bei denen kein erfolgreicher Abschluss abzusehen ist.
So viel Taschengeld ist angemessen
Folgende Höhen empfehlen Elternratgeber als aktuelle Richtwerte:
| Alter
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Betrag
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unter 6 Jahre
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0,50 Euro wöchentlich
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6 bis 7 Jahre
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1,50 bis 2 Euro wöchentlich
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8 bis 9 Jahre
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2 bis 2,50 Euro wöchentlich
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10 Jahre
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12,50 Euro monatlich
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11 Jahre
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15 Euro monatlich
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12 Jahre
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17,50 Euro monatlich
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13 Jahre
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20 Euro monatlich
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14 Jahre
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22,50 Euro monatlich
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15 Jahre
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25,50 Euro monatlich
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16 Jahre
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30,50 Euro monatlich
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17 Jahre
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41 Euro monatlich
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18 Jahre
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62 Euro monatlich
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© ep@new-econ.de
Unterhaltsanspruch. Der Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes – Auszubildender, Schüler oder Student – das nicht mehr bei seinen Eltern lebt, beträgt rund 600 Euro. Bekommt es zum Beispiel Bafög, wird dieser Betrag natürlich abgezogen. Eltern haben zudem das Recht, einen Grundbetrag für eigene Bedürfnisse zu behalten Selbstbehalt).
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