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Bruttoeinkommens-
grenzen 2007 (in EUR)


Die Gewährung der staatlichen Förderung (Arbeit-nehmersparzulage und Wohnungsbauprämie) ist an das zu versteuernde Einkommen gebunden. Das Brutto-einkommen kann aber erheblich höher sein. Wie hoch, sehen Sie in den folgenden Tabellen.
Wohnungsbauprämie (WOP)

  Ehepaar
  allein-
stehend
1 Arbeit-
nehmer
2 Arbeit-
nehmer
0 Kinder 28.772,80 56.625,60 57.545,60
1 Kind 32.984,80 62.433,60 63.353,60
2 Kinder 35.888,80 68.241,60 69.161,60
3 Kinder 38.792,80 74.049,60 74.969,60



Arbeitnehmer-Sparzulage

  Ehepaar
  allein-
stehend
1 Arbeit-
nehmer
2 Arbeit-
nehmer
0 Kinder 20.857,20 40.794,40 41.714,40
1 Kind 25.069,20 46.602,40 47.522,40
2 Kinder 27.973,20 52.410,40 53.330,40
3 Kinder 30.877,20 58.218,40 59.138,40



Die angegebenen Summen gelten nur für sozial-versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die auch gesetzlich krankenversichert sind und mit ihren Versorgungsbeiträgen die gesetzliche Höchstgrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen ausschöpfen. Die Angaben wurden unter der Annahme gleichbleibender Steuergesetze erstellt. Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr.

Zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens für die Gewährung der staatlichen Förderung wird das Bruttoeinkommen um Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag reduziert. Bei der steuerlichen Veranlagung zur Einkommensteuer werden diese Freibeträge nur dann herangezogen, wenn dies für den Steuerpflichtigen günstiger ist, als das Kindergeld in Anspruch zu nehmen. Im Einzelfall können weitere, tatsächlich nachgewiesene höhere Aufwendungen, individuelle Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen vorliegen, die das zu versteuernde Einkommen über die hier angegebenen Freibeträge hinausgehend verringern.
   
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