Wohnungsbauprämie (WOP)
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Ehepaar |
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allein- stehend |
1 Arbeit- nehmer |
2 Arbeit- nehmer |
| 0 Kinder |
28.772,80 |
56.625,60 |
57.545,60 |
|
| 1 Kind |
32.984,80 |
62.433,60 |
63.353,60 |
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| 2 Kinder |
35.888,80 |
68.241,60 |
69.161,60 |
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| 3 Kinder |
38.792,80 |
74.049,60 |
74.969,60 |
Arbeitnehmer-Sparzulage
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Ehepaar |
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allein- stehend |
1 Arbeit- nehmer |
2 Arbeit- nehmer |
| 0 Kinder |
20.857,20 |
40.794,40 |
41.714,40 |
|
| 1 Kind |
25.069,20 |
46.602,40 |
47.522,40 |
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| 2 Kinder |
27.973,20 |
52.410,40 |
53.330,40 |
|
| 3 Kinder |
30.877,20 |
58.218,40 |
59.138,40 |
Die angegebenen Summen gelten nur für sozial-versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die auch gesetzlich krankenversichert sind und mit ihren Versorgungsbeiträgen die gesetzliche Höchstgrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen ausschöpfen. Die Angaben wurden unter der Annahme gleichbleibender Steuergesetze erstellt. Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr.
Zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens für die Gewährung der staatlichen Förderung wird das Bruttoeinkommen um Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag reduziert. Bei der steuerlichen Veranlagung zur Einkommensteuer werden diese Freibeträge nur dann herangezogen, wenn dies für den Steuerpflichtigen günstiger ist, als das Kindergeld in Anspruch zu nehmen. Im Einzelfall können weitere, tatsächlich nachgewiesene höhere Aufwendungen, individuelle Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen vorliegen, die das zu versteuernde Einkommen über die hier angegebenen Freibeträge hinausgehend verringern.