replacenav
Geschenke vom Staat


Sie möchten sich einen kleinen oder auch etwas größeren Wunsch erfüllen? Eine neue Küche, schicke Möbel, Urlaub oder ein Motorrad? Sie denken über die richtige Geldanlage nach? Gut, denn damit haben Sie bereits den wichtigsten Schritt zur Erfüllung Ihrer Wünsche gemacht.
Vermögen bilden ist doch so einfach. Wussten Sie schon, dass Ihnen Vater Staat beim Bausparen gleich doppelt unter die Arme greift? Und zwar mit 9 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage auf die Vermögenswirksamen Leistungen von Ihrem Arbeitgeber und mit 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie für Ihre Einzahlungen auf das Bausparkonto. Da kommt einiges zusammen.

Die Gewährung der staatlichen Förderung ist an das zu versteuernde Jahreseinkommen gebunden. Aufgrund von steuerlichen Freibeträgen (z.B. Vorsorgepauschale) kann das Bruttoeinkommen höher als in den untenstehenden Tabellen sein.


Wohnungsbauprämie (WOP): 8,8 % der eigenen Sparleistungen

  ledig verheiratet
prämienbegünstigter Höchstbetrag 512,00 EUR 1.024,00 EUR
Einkommens-
grenze
25.600,00 EUR 51.200,00 EUR
maximale
jährliche WOP
45,06 EUR 90,11 EUR



Arbeitnehmer-Sparzulage (ASZ): 9,0 % auf Vermögenswirksame Leistungen (VL) auf einen Bausparvertrag

  1 Arbeitnehmer 2 Arbeitnehmer
zulagebegünstigter Höchstbetrag 470,00 EUR 940,00 EUR
Einkommens-
grenze
17.900,00 EUR 35.800,00 EUR
maximale
jährliche ASZ
43,00 EUR 86,00 EUR


Bruttoeinkommensgrenzen
Aufgrund steuerlicher Freibeträge kann Ihr Bruttoeinkommen weitaus höher sein als Ihr zu versteuerndes Einkommen. Sehen Sie hierzu die folgende Seite.

>Tabellen "Bruttoeinkommensgrenzen"
 

   
Beratung
> Tel. 089.1796-167
Mo.-Fr. 8.00-20.00 Uhr
> Beratung vor Ort
> E-Mail an uns
> Wir rufen Sie zurück
> kostenloses Infomaterial
Produktlösungen
> Bauspar-Tarife
Zum Thema
> Bruttoeinkommensgrenzen für die staatliche Förderung

©ADBAG 2003. Alle Rechte vorbehalten. >Impressum >Datenschutz-Grundsätze >Nutzungsbedingungen Top