Vermögen bilden ist doch so einfach. Wussten Sie schon, dass Ihnen Vater Staat beim Bausparen gleich doppelt unter die Arme greift? Und zwar mit 9 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage auf die Vermögenswirksamen Leistungen von Ihrem Arbeitgeber und mit 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie für Ihre Einzahlungen auf das Bausparkonto. Da kommt einiges zusammen.
Die Gewährung der staatlichen Förderung ist an das zu versteuernde Jahreseinkommen gebunden. Aufgrund von steuerlichen Freibeträgen (z.B. Vorsorgepauschale) kann das Bruttoeinkommen höher als in den untenstehenden Tabellen sein.
Wohnungsbauprämie (WOP): 8,8 % der eigenen Sparleistungen
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ledig
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verheiratet
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prämienbegünstigter Höchstbetrag
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512,00 EUR
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1.024,00 EUR
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Einkommens-
grenze
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25.600,00 EUR
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51.200,00 EUR
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maximale
jährliche WOP
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45,06 EUR
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90,11 EUR
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Arbeitnehmer-Sparzulage (ASZ): 9,0 % auf Vermögenswirksame Leistungen (VL) auf einen Bausparvertrag
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1 Arbeitnehmer
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2 Arbeitnehmer
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zulagebegünstigter Höchstbetrag
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470,00 EUR
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940,00 EUR
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Einkommens-
grenze
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17.900,00 EUR
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35.800,00 EUR
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maximale
jährliche ASZ
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43,00 EUR
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86,00 EUR
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Bruttoeinkommensgrenzen
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Aufgrund steuerlicher Freibeträge kann Ihr Bruttoeinkommen weitaus höher sein als Ihr zu versteuerndes Einkommen. Sehen Sie hierzu die folgende Seite.
>Tabellen "Bruttoeinkommensgrenzen"
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